BGH zu erfundener Vergewaltigung: Richter bestätigen Haftstrafe für Lehrerin

24.10.2014

Der BGH hat den Schlussstrich unter einen großen Justiz-Irrtum gezogen und die Verurteilung einer Lehrerin durch das LG Darmstadt bestätigt. Sie hatte einen Kollegen durch falsche Vergewaltigungsvorwürfe für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht. Dass die Pädagogin nun selbst einsitzen muss, erlebt ihr Opfer nicht mehr.

Eine zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Lehrerin ist mit ihrer Revision beim höchsten deutschen Strafgericht in Karlsruhe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Einwände der Frau gegen ihre Verurteilung als unbegründet (Beschl. v. 22.10.2014, Az. 2 StR 62/14). Das Urteil gegen sie ist somit rechtskräftig.

Das Landgericht (LG) Darmstadt hatte die Frau 2012 wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft verurteilt, nachdem sie einen früheren Lehrerkollegen mit falschen Vorwürfen für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht hatte. Sie hatte zunächst vor Gericht beteuert, der Kollege habe sie 2001 in einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt. Zu spät war aufgefallen, dass das vermeintliche Opfer auch in anderen Fällen reihenweise gelogen hatte.

Der Fall war erst im Wiederaufnahmeverfahren aufgerollt worden, nachdem der beschuldigte Lehrer seine gesamte Haftstrafe abgesessen hatte. Das LG Kassel stellte schließlich 2011 seine Unschuld fest. Ein Jahr später starb er im saarländischen Völklingen im Alter von 53 Jahren an Herzversagen.

Es war nicht das erste Mal, dass der BGH im Fall des Lehrers zu entscheiden hatte: Bereits im Jahr 2002 hatten die Bundesrichter die Verurteilung des Mannes als rechtmäßig erachtet, weil ein Rechtsfehler nicht erkennbar gewesen sei.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu erfundener Vergewaltigung: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13590 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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