Auf einer Demonstration gegen die rechtsextremen Partei "Pro NRW" in Bonn im Mai 2012 war der 27-Jährige mit einem Messer auf zwei Polizisten losgegangen, die Beamten wurden schwer verletzt. Sechs Jahre Haft gab es dafür vom LG Bonn. In Karlsruhe hält man die Entscheidung allerdings nicht für ausreichend begründet.
Die Haftstrafe gegen einen gewalttätigen Muslim, der bei einer Demonstration in Bonn auf zwei Polizisten eingestochen hatte, muss neu geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch die Verurteilung des Türken zu sechs Jahren Haft zum Teil auf. Das Gericht habe die Höhe der Strafe nicht rechtsfehlerfrei begründet, hieß es (Beschl. v. 09.10.2013, Az. 2 StR 119/13).
Der 27-Jährige war im Mai 2012 bei einer Kundgebung gegen "Pro NRW" mit einem Messer auf Polizisten losgegangen und hatte zwei von ihnen schwer verletzt.
Andere Strafe nicht ausgeschlossen
Zuvor hatte der Mann Steine auf Demonstranten geworfen, nachdem er erfahren hatte, dass bei der Demonstration "Mohammed-Karikaturen" hochgehalten wurden. Das Landgericht (LG) Bonn hatte den Angeklagten 2012 daher wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.
Das LG begründete die Haftstrafe unter anderem damit, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe. Der BGH wies den Fall jetzt zur erneuten Prüfung nach Bonn zurück. Die Begründung für die hohe Haftstrafe sei zu knapp ausgefallen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer. Die Strafe könnte zwar noch angemessen sein. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme.
Der Täter wurde zwar in Deutschland geboren und wuchs hier auf, hat aber die türkische Staatsbürgerschaft. Er selbst rechne sich keiner Gruppierung zu, sei jedoch gläubiger Muslim, sagte sein Anwalt am Mittwoch in Karlsruhe.
dpa/una/LTO-Redaktion
BGH zu Messerattacke auf Polizisten: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9771 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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