Mit einem diese Woche bekannt gegebenen Urteil hat der BFH seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Einkünften aus der Beteiligung an einem Schneeballsystem bestätigt. Danach hat der Anleger nicht nur die vom Betreiber des Systems als Zinsen geleisteten Zahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, auch Zinsgutschriften oder die Wiederanlage fälliger Zinsbeträge sind steuerpflichtige Kapitalerträge.
Solange der Betreiber des Schneeballsystems leistungsbereit und leistungsfähig ist, sind nicht nur tatsächlich ausgezahlte Zinsen als Einkünfte aus einem Kapitalvermögen zu besteuern. Auch Zinsgutschriften, die sofort wieder angelegt werden, unterliegen der Steuerpflicht für Kapitalerträge, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) bereits Mitte Februar (Urt. v. 11.02.2014, Az. VIII R 25/12). Der VIII. Senat bestätigte damit seine Rechtsprechung (Urt. v. 16.03.2010, Az. VIII R 4/07).
Im nun entschiedenen Fall hatte ein Anleger hochverzinsliche Kapitalanlagen bei dem Betreiber eines Schneeballsystems abgeschlossen. Er erhielt daraus Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ und teilweise wieder anlegte. Das Anlagekapital war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr vorhanden, so dass der Betreiber des Schneeballsystems den Kläger und die übrigen Anleger telefonisch jeweils aufforderte, den fälligen Zinsbetrag erneut anzulegen. Kamen die Anleger dieser Aufforderung nicht nach, erfüllte er die Auszahlungswünsche.
mbr/LTO-Redaktion
BFH zu Schneeballsystemen: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11853 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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