Touristen müssen vielerorts eine Steuer auf Hotelübernachtungen bezahlen. Etwas klammheimlich hat der BFH diese sogenannte Bettensteuer heute bestätigt. Ein erster Hotelier hat bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Klagen gegen die umstrittene Bettensteuer in Bremen und Hamburg sind nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen worden. Drei Hotels in Bremerhaven und Hamburg hatten gegen die Bettensteuer geklagt und waren nach einer Niederlage vor den Finanzgerichten in die Revision gegangen. Der Dehoga und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben die Verfahren unterstützt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) teilte seine Entscheidung lediglich den Verfahrensbeteiligten mit, wie ein Sprecher bestätigte. Dazu zählen die Finanzbehörden in Bremen und Hamburg. In Bremen war am Nachmittag zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Die Urteilsbegründung will der Bundesfinanzhof frühestens im September bekanntgeben.
"Die Entscheidungen sind für uns nur schwer nachvollziehbar. Die einseitige und willkürliche Belastung einer Branche kann nicht die Lösung sein, um Finanzlöcher jenseits touristischer Aufgaben zu stopfen", erklärte Dehoga am Donnerstag. Die Sonderabgabe für Touristen wird bundesweit in vielen Städten erhoben.
Verfassungsbeschwerde angekündigt
Die Hotelverbände haben weiterhin rechtliche Bedenken. "Angesichts der unmissverständlichen Kritik, die die Richter in den mündlichen Verhandlungen an den Bettensteuern der Hansestädte äußerten, können die Urteile jedenfalls nicht als Freibrief für Bettensteuern gedeutet werden", teilte der IHA-Vorsitzende Fritz Dreesen mit. Ein Hamburger Hotelier hat gegenüber dem Hamburger Abendblatt bereits erklärt, Verfassungsbeschwerde erhebn zu wollen.
In Bremen gibt es die Abgabe seit 2013. Sie beträgt je nach Unterkunft zwischen einem und drei Euro. Geschäftsreisende, Kinder und Jugendliche sowie Besucher in Jugendherbergen sind von der Steuer befreit. Wer länger als sieben Nächte bleibt, zahlt ab der achten Nacht keine Steuer mehr. Dem Finanzressort zufolge wurden im vergangenen Jahr rund 2,4 Millionen Euro eingenommen, für dieses Jahr wird ein ähnlicher Betrag erwartet. Mit dem Geld sollen kulturelle Angebote finanziert werden.
cvl/dpa/LTO-Redaktion
BFH bestätigt Bettensteuer: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16265 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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