Grundsatzentscheidung des BFH: Prostituierte müssen Gewerbesteuer zahlen

16.05.2013

Selbstständig tätige Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies entschied der Große Senat des BFH in einem am vergangenen Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss. Die Münchner Richter gaben damit ihre seit 1964 geltende Rechtsprechung auf.

Bislang vertrat der Bundesfinanzhof (BFH) die Auffassung, dass Prostituierte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" keine gewerblichen, sondern sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes erwirtschafteten.

Mit seiner nun getroffenen Entscheidung folgt der Große Senat der in der Verwaltung und der Literatur allgemein vertretenen Meinung, dass Prostituierte mit ihrer Tätigkeit einen Gewerbebetrieb unterhalten (Beschl. v. 20.02.2013, Az. GrS 1/12).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Grundsatzentscheidung des BFH: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8739 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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