Drittes Verfahren zu "Bunga-Bunga"-Partys: Ber­lus­coni in Kor­rup­ti­on­s­pro­zess frei­ge­spro­chen

16.02.2023

Der italienische Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist im Korruptionsprozess um die sogenannten "Bunga-Bunga"-Sex-Partys freigesprochen worden. Bereits in den vorangegangenen Verfahren blieb er ohne Strafe.

Silvio Berlusconi ist im Korruptionsprozess rund um seine sogenannten "Bunga-Bunga"-Sex-Partys mit jungen Frauen vom Vorwurf der Korruption und Zeugenbestechung freigesprochen worden. Ein Gericht in Mailand urteilte am Mittwoch, dass der italienische Ex-Ministerpräsident sowie 28 weitere Angeklagte unschuldig seien. Wie schon bei den ersten beiden Verfahren in der Affäre entgeht Berlusconi dabei auch im diesmal einer Verurteilung und Haftstrafe.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Berlusconi und die anderen Angeklagten - zumeist junge Frauen - die ihnen zur Last gelegten Taten nicht begangen haben. Laut der Staatsanwaltschaft hatte der heute 86-Jährige die Frauen bezahlt, damit sie in den ersten Prozessen die Unwahrheit sagen. In jenen Verfahren war Berlusconi wegen Amtsmissbrauchs und Förderung von Prostitution Minderjähriger angeklagt, aus Mangel an Beweisen dann aber freigesprochen worden.

Der skandalumtoste Unternehmer und Abgeordnete habe einen Freispruch der bestmöglichen Art erzielt, resümierte dessen Anwalt nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa. "Wir sind enorm zufrieden."

Meloni sendet Glückwünsche

Von den Koalitionspartnern in der rechten Regierung wurde Berlusconi beglückwünscht, allen voran Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. "Das ist eine ausgezeichnete Nachricht", sagte sie nach dem Freispruch.

Meloni hatte schon am Montag entschieden, dass sich die Regierung als Nebenklägerin zurückziehe und keinen Schadensersatz von Berlusconi wolle. 2017 war die damalige Mitte-Links-Regierung in das Verfahren eingetreten. Noch im Frühjahr 2022 forderte die Anwältin des Büros von Ministerpräsident Mario Draghi Schadensersatz in Höhe von 10,5 Millionen Euro von Berlusconi, weil dieser durch sein Verhalten Italien in "weltweiten Misskredit" gebracht habe.

Der Prozess trägt den Namen "Ruby drei" (Ruby ter), benannt nach einer der Escort-Damen von damals, die sich Ruby Rubacuori (Ruby Herzensbrecherin) nannte und zum Zeitpunkt der Feiern in Berlusconis Villa 17 Jahre alt war. Die gebürtige Marokkanerin, die eigentlich Karima el Mahroug heißt, war am Mittwoch ebenfalls als Angeklagte im Gericht und sagte nach dem Freispruch: "Der Alptraum ist vorbei."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Drittes Verfahren zu "Bunga-Bunga"-Partys: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51080 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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