Rechtliche Bewertung von Bilanzen: BFH gibt subjektiven Maßstab auf

27.03.2013

Die Richter des Großen Senats des BFH haben den subjektiven Fehlerbegriff, der bisher in bilanziellen Rechtsfragen galt, aufgegeben. Die Finanzämter sind nun nicht länger an rechtliche Beurteilungen von Steuerbilanzen gebunden, wenn diese zwar aus Sicht des Kaufmanns vertretbar, objektiv jedoch fehlerhaft sind.

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat auf Vorlage des I. Senats den sogenannten subjektiven Fehlerbegriff aufgegeben, der bisher für bilanzielle Rechtsfragen galt. Zuvor waren die Finanzämter an eine fehlerhafte rechtliche Bewertung, die Grundlage einer Bilanz oder eines Bilanzansatzes war, gebunden, wenn diese Bewertung aus Sicht eines gewissenhaften Kaufmanns zur Zeit der Bilanzaufstellung vertretbar war.

Das soll nun der Vergangenheit angehören. Denn für eine solche Bindung der Finanzämter lasse sich keine rechtliche Grundlage herleiten, verkündete der BFH in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss (Beschl. v. 31.01.2013, Az. GrS 1/10). Das Verfassungsrecht verpflichte die Finanzämter viel mehr, ihre Entscheidungen über Steuerbescheide bzw. Bilanzen einer objektiv richtigen Rechtslage zugrunde zu legen. Dabei sei unerheblich, ob sich diese zu Gunsten oder zu Lasten des Steuerpflichtigen auswirke.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtliche Bewertung von Bilanzen: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8420 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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