SPD, Grüne und FDP haben sich am späten Donnerstagabend auf eine bundesgesetzliche Regelung zur Bezahlkarte geeinigt. Nun will das Kabinett die Einführung beschließen. Vor der Umsetzung sind allerdings noch Fragen zu klären.
Die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Geflüchtete rückt näher. Nachdem die Ampelkoalition ihren Streit beigelegt hat, will am Freitag das Bundeskabinett grünes Licht geben. Eine entsprechende Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums solle im Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden, hieß es nach Angaben der dpa aus Regierungskreisen.
Zuletzt hatten die Grünen Bedenken geäußert. Doch aus dem von den Grünen geführten Bundeswirtschaftsministerium hieß es nun, die Bezahlkarte sei sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird. Entsprechend werde der Formulierungshilfe für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Gesetzesgrundlage für die Bezahlkarte zugestimmt.
Leistungen, die Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, werden bislang in der Regel bar ausgezahlt. Mit der bundesweiten Einführung sogenannter Bezahlkarten soll sich das für die Zukunft ändern: Anstelle des bisherigen "Taschengelds" wird ein Teil der staatlichen Leistungen perspektivisch als Guthaben auf einer Karte bereitgestellt.
Die Bezahlkarten sollen Leistungsberechtigten unter anderem die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Heimatland zu überweisen. 14 Bundesländern hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen.
Bezahlkartensystem in Thüringen und Hamburg bereits gestartet
In Thüringen hatten zwei Landkreise schon im Dezember Modellversuche mit Bezahlkarten gestartet. Auch Hamburg gibt bereits seit Mitte Februar Bezahlkarten an Geflüchtete aus. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns hatte Mitte Februar die europaweite Ausschreibung gestartet. In Bayern startet dem Landesinnenministerium zufolge im März ein Pilotversuch zunächst in drei Landkreisen sowie in einer kreisfreien Stadt. Landesweit möchte das Ministerium die Bezahlkarte im zweiten Halbjahr einführen.
Die Grünen hielten die Einführung der Karte auch ohne eine bundesgesetzliche Regelung für möglich. Die Bundesländer wollten aber eine Klarstellung im Bundesgesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen, falls gegen die Karte geklagt wird. Auch die Koalitionspartner SPD und FDP drängten die Grünen zur Zustimmung.
Die Bezahlkarte soll nun ausdrücklich als Option im Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes soll dabei eine eigene Bezahlkarte bekommen. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte soll den Ländern obliegen, die sich in einer Arbeitsgruppe auf Mindeststandards verständigt hatten. Die geplante Bundesregelung muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) begrüßte die Einigung der Ampelkoalition im Grundsatz. Jetzt komme es auf die genauen Details an, sagte er gegenüber der dpa. Die Bezahlkarte sei wichtig, um Transferzahlungen Geflüchteter in ihre Herkunftsländer zu erschweren. Eine bundeseinheitliche Regelung schaffe Rechtsklarheit.
Ausnahme für Geflüchtete mit längerem Aufenthalt?
Laut der Einigung sollen weitere Detailprüfungen vorgenommen werden: Es stellt sich etwa die Frage, ob manche Asylbewerber:innen von der Bezahlkarte ausgenommen werden sollen. Konkret geht es um Menschen, die sich schon länger in Deutschland aufhalten und die arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen und staatliche Leistungen beziehen, die in Art und Höhe dem Bürgergeld entsprechen (sogenannte Analogleistungen).
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der dpa, die vorgesehenen Prüfungen werde man nun vornehmen. "Bezahlkarten dürfen aber nicht dazu führen, dass Menschen davon abgehalten werden, sich in Deutschland zu integrieren und Teil unserer Gesellschaft zu werden, gerade wenn sie dauerhaft hier leben", sagte Audretsch.
dpa/hes/LTO-Redaktion
Bundeskabinett wird beschließen: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54010 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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