Mit der Mehrheit der acht Länder, in denen SPD, Grüne und Linke die Regierung stellen, stimmte der Bundesrat am Freitag in Berlin für eine Initiative, um das bereits beschlossene Gesetz aufzuheben und die geplante Leistung wieder zu kippen. Der Vorstoß wird nun in den Bundestag eingebracht.
Im Bundestag dürfte die Länderinitiative jedoch keine Chance haben. Union und FDP, die das Betreuungsgeld verabschiedet hatten, können die Pläne im Parlament mit der Kanzlermehrheit ablehnen.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, Ziel sei es, eine gravierende Fehlentscheidung zu korrigieren. "Noch ist es nicht zu spät. Dieses Gesetz sollte nie in die Wirklichkeit umgesetzt werden", mahnte er und plädierte dafür, das Geld stattdessen in neue Kita-Plätze zu investieren.
Das Betreuungsgeld soll ab dem 1. August an Eltern gezahlt werden, die ihre kleinen Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kita geben. Vorgesehen ist eine Zahlung von zunächst 100 Euro, später 150 Euro im Monat.
SPD und Grüne hatten das umstrittene Vorhaben im Bundesrat Ende des vergangenen Jahres nicht stoppen können. Nach dem rot-grünen Wahlsieg in Niedersachsen im Januar haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer jedoch geändert.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Bundesrat zum Betreuungsgeld: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8389 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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