Die Kommunalwahl in Dortmund von 2009 muss nach einem Streit um eine Haushaltssperre wiederholt werden. Das BVerwG wies die Beschwerde von SPD-Ratsherren gegen eine Entscheidung des OVG Münster zurück. Dieses hatte bereits die Wiederholung der Wahl angeordnet und keine Revision zugelassen.
Gegen die Nichtzulassung der Revision richtete sich die Beschwerde, die nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom Mittwoch nun abgewiesen wurde. Damit ist die Entscheidung der Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster rechtskräftig.
Ursache des Rechtsstreits ist, dass die SPD-geführte Dortmunder Stadtspitze genau einen Tag nach ihrer Wiederwahl über die knappen Kassen informiert und eine Haushaltssperre verhängt hatte.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Nichtzulassungsbeschwerde erfolglos: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6229 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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