Verwandtenaffaire in Bayern: Landtagspräsidentin fordert kein Geld zurück

08.01.2014

Für die Abgeordneten, die im Zuge der Verwandtenaffäre in die Schlagzeilen geraten waren, beginnt das neue Jahr erfreulich: Präsidentin Stamm fordert kein Geld von ihnen zurück. Die Betroffenen hätten zurecht von der umstrittenen Altfallregelung Gebrauch gemacht, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, die jahrelang enge Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt hatten, müssen keine Rückzahlungsforderungen der Parlamentsverwaltung fürchten. Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es in einer umfangreichen Stellungnahme von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) an den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH), die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Die sogenannte Altfallregelung, von der die Abgeordneten Gebrauch gemacht hätten, habe bis vergangenes Jahr gegolten. Und selbst wenn man der Rechtsauffassung des ORH folgen würde, wonach die Regelung 2004 ausgelaufen sei, dann schieden Rückforderungsansprüche gegenüber den betroffenen Abgeordneten "jedenfalls aus Vertrauensschutzgesichtspunkten aus", so Stamm.

Die Verwandtenaffäre war im vergangenen Jahr ins Rollen gekommen.
Dabei ging es um Dutzende Parlamentarier, die jahrelang von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch machten und Ehefrauen oder Kinder als Mitarbeiter beschäftigten - auf Kosten des Landtags.

Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste damals ebenso seinen Posten räumen wie der Haushaltsausschussvorsitzende Georg Winter (CSU). Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Harald Güller, musste sein Amt abgeben, weil er kurzzeitig seinen Stiefsohn als Mitarbeiter beschäftigt hatte - womit er aber tatsächlich gegen die bereits damals geltenden Gesetze verstieß.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verwandtenaffaire in Bayern: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10585 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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