Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag kann Wladimir Putin nicht wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine belangen. Außenministerin Baerbock will das ändern - und ein wichtiges Zeichen Richtung Moskau senden.
Außenministerin Annalena Baerbock will die russische Führungsriege mit einem internationalen Sondertribunal für den Angriffskrieg in der Ukraine zur Rechenschaft ziehen. Das Gericht außerhalb der Ukraine solle auf Basis des ukrainischen Strafrechts entscheiden, machte die Grünen-Politikerin am Montag in einer Grundsatzrede an der Haager Akademie für Völkerrecht deutlich. Das Tribunal soll gegen die russische Führung ermitteln und sie vor Gericht stellen können. Parallel schlägt Baerbock eine Reform des Völkerstrafrechts vor.
Sie habe mit ihrem ukrainischen Kollegen Dmytro Kuleba vergangenen Woche beim Besuch in der Ostukraine darüber gesprochen, gemeinsam mit einigen Partner:innen eine solche Möglichkeit eines Sondertribunals zu schaffen, sagte Baerbock. Wichtig sei, dass dies durch eine internationale Komponente ergänzt werde. So könne zum Beispiel ein Standort außerhalb der Ukraine mit finanzieller Unterstützung durch Partner:innen und mit internationalen Staatsanwält:innen und Richter:innen die Unparteilichkeit und die Legitimität dieses Gerichtes untermauern, betonte die Ministerin.
Reform des Völkerstrafrechts notwendig
Baerbock schlug zugleich eine Reform des Völkerstrafrechts vor, um eine eklatante Rechtslücke zu schließen. Demnach sollen die rechtlichen Grundlagen für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mittelfristig so angepasst werden, dass auch der Tatbestand des Angriffskrieges uneingeschränkt verfolgt werden kann. Dies ist aktuell unter anderem deswegen nicht möglich, weil weder Russland noch die Ukraine Vertragspartner des Römischen Statuts als Rechtsgrundlage für den Gerichtshof sind.
Es dürfe "keinen Sonderweg für ein Land, für einen Aggressor geben", sagte Baerbock. "Das, was wir schaffen, muss von möglichst vielen in der Welt getragen werden." Mit dieser Konstruktion solle der Internationale Strafgerichtshof gestärkt und nicht geschwächt werden.
Putin vorerst durch Immunität geschützt
Ein Sondertribunal sei "keine ideale Lösung, auch nicht für mich", räumte Baerbock ein. "Aber dass wir diese Sonderlösung brauchen, liegt daran, dass unser Völkerrecht eben derzeit eine Lücke hat."
Man rede zudem nicht über Probleme in 20 Jahren, "sondern über Gerechtigkeit von heute". Man brauche eine "ganz klare Botschaft an die russische Führung (...) und damit auch an alle anderen in der Welt, dass ein Angriffskrieg in dieser Welt nicht ungestraft bleibt". Mit ihrem Vorstoß zielt Baerbock auf die russische Führungselite. Dabei dürfte es um bis zu 25 Mitglieder des russischen Sicherheitsrates gehen, angefangen etwa bei Verteidigungsminister Sergej Schoigu.
Baerbock räumt ein, das angepeilte Tribunal werde gerade "die Troika" aus dem russischen Präsidenten Wladimir Putin, Ministerpräsident Michail Mischustin und Außenminister Sergej Lawrow zunächst nicht anklagen können. Wegen deren besonderer Immunität ist es voraussichtlich erst möglich, Putin, Mischustin und Lawrow nach Ende ihrer Amtszeit anzuklagen.
Expert:innen sehen Nachteile
Die Einrichtung eines Sondertribunals, die schon seit einer Weile immer wieder gefordert wird, hat auch Nachteile. So müsste ein solches Gericht erst langwierig aufgebaut werden, von der Anstellung der Richter:innen und Ankläger:innen bis hin zur Erstellung eines rechtlichen Rahmens. Auch ein Sondergericht bietet keine Garantie, dass tatsächlich auch Putin oder seine Führungsriege vor Gericht gestellt werden. Denn zur Zeit scheint es ausgeschlossen, dass sie jemals ausgeliefert werden.
Baerbock hob das niederländische Engagement zur Einrichtung einer Ermittlungsbehörde für das russische Aggressionsverbrechen in Den Haag hervor. Dies sei ein wichtiges Instrument, um das Verbrechen der Aggression zu untersuchen. Zugleich rief sie die Ukraine auf, das Römische Statut als Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren. Baerbock hatte zunächst das Weltstrafgericht besucht. Später wollte sich die Ministerin bei getrennten Terminen mit Ministerpräsident Mark Rutte und Außenminister Wopke Hoekstra treffen.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Angriffskrieg auf die Ukraine: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50776 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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