Gülen-Anhänger in Deutschland: Türkei for­dert Aus­lie­fe­rung

28.07.2016

Die türkische Regierung fordert eine Auslieferung der in Deutschland lebenden Gülen-Anhänger. Sie macht den Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch in der Türkei verantwortlich.

Der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu erklärte am Donnerstag, dass die Regierung in Ankara auch von Deutschland eine Auslieferung von türkischen Gülen-Anhängern fordert, wie der Sender CNN Türk berichtet. Konkret verlange man die Auslieferung von Richtern und Staatsanwälten, die der Bewegung angehören.

Nach Ansicht der türkischen Regierung ist die Bewegung des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen für den Putschversuch vor knapp zwei Wochen verantwortlich. Eine Auslieferung Gülens lehnt das Weiße Haus allerdings ab.

Für die deutsche Regierung dürfte das Verlangen der Türkei ein Dilemma bedeuten: Immerhin wird seit dem Putschversuch die Wiedereinführung der Todesstrafe diskutiert. Damit droht ein neuer Streit zwischen den Regierungen.

Bereits der Konflikt über die Armenien-Resolution des Bundestages hatte zu einem schweren Zerwürfnis geführt. Seit dem 2.Juni 2016 erhalte der deutsche Botschafter keine Termine im Außenministerium oder in anderen Regierungsstellen mehr, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die Staatsführung in Ankara hatte nach dem Beschluss einen "Aktionsplan" gegen Deutschland angekündigt. Zudem hatte sie einem Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums und deutschen Parlamentariern einen Besuch der Bundeswehr-Soldaten auf dem Stützpunkt Incirlik verweigert.

Auslieferung muss mit Prinzipien des Rechtsstaats vereinbar sein

Dem Auslieferungsbegehren der türkischen Regierung dürften jedoch auch rechtliche Hindernisse entgegenstehen. So enthalten die Regelungen in §§ 79 ff. des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) Vorschriften darüber, wann eine Auslieferung abzulehnen ist. Außerdem muss die Auslieferung mit den Grundrechten der betroffenen Personen vereinbar sein.

Neben Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG), der jedem das Recht auf körperliche Unversehrtheit einräumt, verbietet Art. 16 Abs. 2 GG die Auslieferung eines Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG an das Ausland. Insbesondere dürfen seitens der deutschen Regierung keine rechtsstaatlichen Prinzipien verletzt werden, wie nach Angaben von tagesschau.de auch Kanzlerin Merkel betonte. Eine mögliche Auslieferung muss also mit der Verfassung vereinbar sein und darf die Grundrechte der Betroffenen nicht verletzen, was im Falle der Forderung aus Ankara allerdings fraglich erscheint.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gülen-Anhänger in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20141 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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