Laut einer Ankündigung der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad (SPD) im Bundesrat wollen fünf Bundesländer Klage vor dem BVerfG gegen die von Schwarz-Gelb verlängerten Atomlaufzeiten erheben. Sie halten die Laufzeitverlängerung ohne Beteiligung des Bundesrats für verfassungswidrig.
Bei den Bundesländern handelt es sich um Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin und Brandenburg.
Ihnen zufolge gebe es mehrere Gutachten von Rechtsexperten, die eine Verlängerung der Laufzeiten durch die Regierung um durchschnittlich zwölf Jahre für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar halten.
Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) ist entgegengesetzter Auffassung. Eine Entscheidung ohne den Bundesrat sei zulässig.
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Scheitert der Atomkonsens am Verfassungsrecht?
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Die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 84 Abs. 1 GG
Atomlaufzeitverlängerung: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1882 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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