Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) legt Beschwerde beim BVerwG gegen das Urteil des Hessischen VGH im Zusammenhang mit dem AKW Biblis ein. Die Verwaltungsrichter hatten die vorzeitige Stilllegung des Atomkraftwerks für rechtswidrig erklärt und in der Sache auch keine Revision zugelassen.
Die Ministerin ist der Meinung, es gebe offene Rechtsfragen und diese seien von grundsätzlicher Bedeutung. "Deshalb ist aus unserer Sicht eine Revision zuzulassen", so Puttrich. Diese will die Ministerin nun mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) durchsetzen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte im Februar einer Klage des Biblis-Betreibers RWE Recht gegeben und dem Umweltministerium rechtliche Versäumnisse vorgeworfen. Puttrich hatte in dem Rechtsstreit dem Bund die Verantwortung gegeben, weil er das Moratorium damals beschlossen hatte.
Nach der Atomkatastrophe in Fukushima in Japan war Biblis im März 2011 wie sechs weitere alte Atomkraftwerke (AKW) abgeschaltet worden, zunächst für drei Monate. Im Sommer 2011 kam dann der endgültige Ausstieg aus der Atomenergie.
Dem Land droht eine Schadensersatzklage in Höhe von knapp 190 Millionen Euro.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
VGH-Urteil zu AKW Biblis: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8580 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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