Im Rahmen des VW Abgasskandals kam es zu diversen Entlassungen von Angestellten, die darin involviert gewesen sein sollen. Die Kündigung eines Leiters der Dieselmotorenentwicklung erwies sich jedoch laut ArbG Braunschweig als unwirksam.
Volkswagen hat in einem Kündigungsstreit nach dem Dieselskandal vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Braunschweig (ArbG) gab am Montag der Klage eines früheren Leiters der Dieselmotorenentwicklung gegen seinen Rauswurf statt (Urt. v. 10.2.2020, Az.: 8 CA 334/18).
Nach Auffassung der Richter sei das Arbeitsverhältnis zu Unrecht aufgelöst worden und bestehe weiterhin. Grund sei eine fehlerhafte Information des Betriebsrates über die Kündigung. VW habe den Eindruck vermittelt, dass es mehrere Zeugen dafür gebe, dass der frühere Leiter 2011 die Implementierung der Manipulations-Software in eine neue Motorgeneration angeordnet habe. Die Verhandlung am Montag ergab für das Gericht aber, dass es höchstens einen Zeugen gebe. Der berufe sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Zwei von VW benannte Zeugen lehnte das Gericht ab, weil sie nicht an der maßgeblichen Sitzung 2011 teilgenommen hätten.
Den Streitwert bezifferte die Kammer auf rund 215.000 Euro. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um in Folge der Kündigung nicht gezahlte Vergütung, die VW nun nachzahlen soll.
"Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung heute leider nicht bestätigt", sagte ein VW-Sprecher. Das Unternehmen bleibe weiter davon überzeugt, dass der Kläger erhebliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den für den US-Markt bestimmten Dieselmodellen begangen habe. Eine Berufung werde geprüft.
Gegen bereits ergangene Urteile des ArbG Braunschweig ist jeweils Berufung eingelegt worden. So wehrt sich etwa der frühere Entwicklungschef bei Volkswagen, Heinz-Jakob Neußer, gegen ein Urteil zu seinen Ungunsten. VW wiederum geht gegen das Urteil zugunsten einer Motoren-Expertin vor.
VW hatte im September 2015 auf Druck von US-Umweltbehörden eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Durch sogenannte Abschalteinrichtungen ("Defeat Devices") wurden die Stickoxid-Messwerte auf dem Prüfstand nach unten frisiert.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Arbeitsgericht Braunschweig zur Abgasaffäre: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40223 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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