Streikstreit vor hessischen Arbeitsgerichten: Bahn in erster Instanz erfolglos, Beru­fung läuft bereits

03.09.2021

Per einstweiliger Verfügung wollte die Bahn den Lokführerstreik vor dem ArbG Frankfurt stoppen lassen, den die GDL am Donnerstag auch auf den Personenverkehr ausgeweitet hatte. Das aber wies den Antrag zurück, nun geht's zum LAG.

Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann vorerst weitergehen, hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (ARbG) am späten Donnerstagabend entschieden. Das Eilverfahren der Deutschen Bahn gegen die GDL ist erfolglos geblieben.

Das Gericht hatte im Eilverfahren nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass mit dem Streik der GDL unzulässige tarifpolitische Ziele verfolgt werden. Es sei jedenfalls von der Koalitionsfreieheit gedeckt, dass eine Gewerkschaft versuche, für ihre Mitglieder bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, so das ArbG. Außerdem schütze das Recht auf Koalitionsfreiheit nicht nur den Streik, um Tarifverträge abzuschließen, sondern auch den Streik zur Anwendung bestehender Tarifverträge.

Die Deutsche Bahn hat gegen die Entscheidung bereits Berufung erhoben, unter dem Aktenzeichen 16 SaGa 1046/21 geht es am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, ebenfalls in Frankfurt am Main, weiter. Dessen Entscheidung wird für den späten Nachmittag erwartet.

cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streikstreit vor hessischen Arbeitsgerichten: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45910 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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