Ein Vertriebsmanager, der den Po einer Kollegin berührte, wurde zu Unrecht fristlos entlassen. Die Frau habe die Belästigung wohl nicht als so schwerwiegend empfunden, wie im Prozess behauptet.
Der Vertriebsmanager tätschelte einer Kollegin den Po, eine andere umfasste er. Doch die fristlose Entlassung wegen sexueller Belästigung ist unwirksam, wie das Berliner Arbeitsgericht (ArbG) entschied (urt. v. 08.04.2015, Az. 10 Ca 18240/14). Eine vorherige Abmahnung habe gefehlt, heißt es in dem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Verwiesen wird auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zuerst hatte das Manager Magazin über die erfolgreiche Klage des Mannes berichtet.
In der Urteilsbegründung hieß es, zu den Vorfällen sei es schon ein halbes Jahr vor der Kündigung gekommen. Diese hätten die betroffenen Arbeitnehmerinnen aber augenscheinlich als nicht so schwerwiegend empfunden, um es der Unternehmungsleitung zeitnah mitzuteilen. Die Richter hätten das Argument der Zeitarbeitsfirma nicht nachvollziehen können, dass die Kolleginnen verängstigt gewesen seien, hieß es. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Nach Klaps auf Po: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16293 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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