Das kalifornische Unternehmen muss im Patentstreit mit seinem koreanischen Konkurrenten Samsung eine Niederlage in München einstecken. Das OLG wies den Antrag von Apple auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Donnerstag zurück.
Zuvor war der US-Konzern bereits in erster Instanz gescheitert. Apple wirft Samsung die Verletzung eines Patents vor; ein Vorwurf den der iPhone-Hersteller auch in anderen Verfahren unter anderem in den USA verfolgt. Das Patent beschreibt eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mit Scrollen, Drehen und anderen Funktionen. Es ist sehr weitreichend und gehört zu den wichtigeren in Apples Schatztruhe.
In Europa will Samsung das Patent mit der Nummer EP 2126678 B1 für ungültig erklären lassen. Mit Blick darauf hatte das LG München I Anfang des Jahres der Forderung von Apple nach einer einstweiligen Verfügung gegen das Samsung-Smartphone Galaxy Nexus und den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N eine Absage erteilt. Apple ging in Berufung beim Oberlandesgericht (OLG).
Das Verfahren ist Teil eines seit mehr als einem Jahr geführten Patentstreits der beiden Unternehmen. Ein großer Teil der Verfahren wird in Deutschland geführt, da die Gerichte hier schnell arbeiten und als freundlich gegenüber Patentinhabern gelten. Kommende Woche startet zudem ein großer Prozess in Kalifornien.
Vor dem OLG Düsseldorf hatte Apple am Dienstag einen Teilerfolg erzielt. Die Richter sprachen ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7 aus. Dagegen scheiterte Apple mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot für das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N zu erreichen. Der iPad-Entwickler warf den Südkoreanern in Düsseldorf vor, geschützte Design-Muster zu verletzen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Patentstreit vor dem OLG München: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6708 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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