Seit kurzem hat die EU neue Waffen im Kampf gegen Datenschutz-Verstöße von Tech-Konzernen. Nun zeigt die EU-Kommission, dass sie bereit ist, diese einzusetzen. Gezielt wird auf US-Konzernriesen.
Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Apple, den Google-Mutterkonzern Alphabet sowie gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen das Unionsrecht verstoßen haben, wie die Kommission am Montag mitteilte. So müssten die Plattformen die Zustimmung der Nutzer einholen, wenn sie deren personenbezogene Daten über verschiedene zentrale Plattformdienste hinweg kombinieren wollten. Die Kommission ist besorgt, dass Meta dies nicht ausreichend einhält.
Außerdem müsse App-Entwicklern ermöglicht werden, die Verbraucher auf Angebote auch auf andere App Stores zu lenken – und zwar kostenlos. Die Brüsseler Behörde hat Zweifel, ob Alphabet und Apple dies in vollem Umfang einhalten. Ihnen wird vorgeworfen, die Möglichkeiten der Entwickler einzuschränken, indem sie verschiedene Gebühren auferlegen. Die Kommission will zudem überprüfen, ob Nutzer von Apple-Geräten die Möglichkeit haben, ihre Standardeinstellungen einfach zu ändern und so etwa einen anderen Browser oder eine andere Suchmaschine zu nutzen.
Seit Anfang März müssen sich Firmen an den Digital Markets Act (DMA) halten. Dieser soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und Konkurrenten den Markteintritt erleichtern. Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition nachhaltig und langfristig zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten "Gatekeeper" aufbrechen. Die Kommission machte bisher 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Unternehmen aus. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Die Kommission will das am Montag eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Mögliche Verstöße gegen Digital Markets Act: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54196 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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