1,8 Milliarden Euro: EU-Kom­mis­sion ver­hängt Wett­be­werbs­strafe gegen Apple

04.03.2024

Nach den Milliardenbußgeldern gegen Google ist es die nächste hohe Strafe gegen einen US-Tech-Konzern: Die iPhone-Firma hat nach Ansicht der EU-Kommission Wettbewerbsrecht gebrochen.

Die EU-Kommission hat eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen den Tech-Giganten Apple verhängt. Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Apple habe App-Entwicklern Beschränkungen auferlegt, die sie daran hinderten, Apple-Nutzer über andere und günstigere Musikabodienste zu informieren. "Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal", argumentierte die Kommission.

Der Musikstreamingdienst Spotify und Apple streiten sich seit Jahren. Die EU-Kommission kritisierte bereits 2021, dass wenn eine App über Apples App Store heruntergeladen wurde, die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 bzw. 15 Prozent der Einnahmen ein. Spotify hielt es für unfair, dass für Apple bei seinem Konkurrenz-Musikdienst wegen dieser Abgabe beim gleichen Abo-Preis mehr Geld übrig bleibt.

Apple argumentiert, die Entscheidung sei getroffen worden, obwohl die Kommission keine stichhaltigen Beweise habe finden können, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt worden seien. Überhaupt sei ein großer Teil des Erfolgs von Spotify erst dem App Store zu verdanken. 

App-Anbieter müssen bisher fast ein Drittel an Apple abgeben

Apple nimmt seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent - auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar im Jahr einnehmen. Nach Angaben von Apple zahlt Spotify kein Geld an Apple, weil es Abos außerhalb der App verkauft.

Apple stellte im Januar Alternativen für das App-Geschäft in der EU vor. Dazu gehört, dass die Abgabe beim Verkauf digitaler Artikel und Abos über den hauseigenen App Store gesenkt wird. Aus bisher 30 Prozent beziehungsweise 15 Prozent für Abonnements ab dem zweiten Jahr werden jeweils 17 und 10 Prozent. Apple betont aber, dass dieser Anteil unabhängig davon kassiert werden soll, welchen Zahlungsdienst ein App-Entwickler nutzt. Greift eine App auf Apples Bezahlsystem zurück, werden zusätzlich drei Prozent fällig.

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen ins Visier. Allein gegen Google sind Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt worden.

Die jetzige Milliardenstrafe begründet die Kommission auch damit, dass Apple im Verwaltungsverfahren unrichtige Angaben gemacht habe und die Höhe abschreckend sein solle.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

1,8 Milliarden Euro: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54024 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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