Weil er eine SA-Parole gerufen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Halle erneut Anklage gegen den AfD-Landesvorsitzenden Höcke erhoben. In Halle und in Thüringen muss er sich bald wegen weiterer Anklagen vor Gericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine weitere Anklage zum Landgericht (LG) Halle gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erhoben. Ihm wird das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last gelegt (§ 86 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch).
Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, soll Höcke die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im Dezember 2023 verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Höcke soll als Redner den ersten Teil der Losung "Alles für" selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Höcke sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen.
Ob die Parole "Alles für Deutschland" strafbar ist, muss nun das LG Halle entscheiden. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat sich in seiner LTO-Kolumne "Eine Frage an Thomas Fischer" bereits mit der Frage der Strafbarkeit beschäftigt.
Verbindung mit zweitem Verfahren gegen Höcke beantragt
Bereits im Juni 2023 war gegen Höcke wegen des Ausspruchs "Alles für Deutschland!" Anklage erhoben worden. Der Vorwurf lautete auch in dieser Anklage auf das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation. Diesbezüglich wird ihm vorgworfen, am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt zu haben. Laut der Anklage habe Höcke – immerhin ehemaliger Geschichtslehrer – gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der SA der NSDAP gehandelt habe.
Das LG Halle hatte die Anklage gegen Björn Höcke zugelassen, allerdings das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet. Nach einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied aber das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, dass die Zuständigkeit des LG Halle begründet sei. Die Staatsanwaltschaft hat nun beantragt, die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden, sodass zu den Vorwürfen insgesamt das LG Halle verhandeln wird.
In Thüringen kommt auf Höcke außerdem noch ein weiterer Prozess zu. Das LG Mühlhausen ließ Ende Januar eine Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gegen den AfD-Politiker zu. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022 über eine Gewalttat in Ludwigshafen. Höcke schrieb dazu unter anderem: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu Akbar' schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen."
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Höcke hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags die Immunität des AfD-Politikers am 08. März zum wiederholten Male aufgehoben und damit den Weg für die Anklage frei gemacht.
dpa/cho/LTO-Redaktion
Wegen der Parole "Alles für Deutschland": . In: Legal Tribune Online, 03.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54248 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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