Hinterbliebene von Unfallopfern in Deutschland bekommen derzeit nur dann Schmerzensgeld, wenn sie als Folge des erlittenen Verlusts eine Erkrankung nachweisen können. Das könnte sich jedoch bald ändern. Entsprechende Pläne der großen Koalition nehmen durch die Germanwings-Katastrophe wieder fahrt auf.
Angehörige von Unfallopfern könnten in Deutschland bald eine Entschädigung erhalten. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, stellte in der Rheinischen Post (Montag) eine Beschleunigung der laufenden Gespräche in Aussicht, damit vor der parlamentarischen Sommerpause erste Ergebnisse vorliegen.
Anders als in einigen anderen europäischen Ländern erhalten Hinterbliebene in Deutschland derzeit nur dann ein Schmerzensgeld, wenn sie eine Erkrankung als Folge des erlittenen Verlusts nachweisen können. Eine Reform dieser Rechtslage hatten Union und SPD bereits 2013 im Koalitionsvertrag vereinbart. Darin heißt es: "Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein."
Im Justizministerium hieß es am Montag, man wolle "lieber gründlich als schnell" vorgehen. Eine Sprecherin betonte, das Vorhaben sei auf den Verlust eines nahen Angehörigen und Fälle von Fremdverschulden beschränkt. Über die konkrete Umsetzung und eine mögliche Höhe der Entschädigung sei zudem noch nicht entschieden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Pläne der großen Koalition: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15220 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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