In einem Freizeitbad blieb der Badespaß für eine Besucherin aus. Nun musste sich ein Ex-Mitarbeiter vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten: Er soll Pause gemacht haben, während eine Frau in einer Rutsche festsaß.
Weil eine Frau etwa eine Stunde lang in einer Looping-Rutsche in einem Freizeitbad in Weinheim bei Mannheim feststeckte, musste sich ein früherer Schwimmbadmitarbeiter am Montag vor dem Amtsgericht Weinheim verantworten. Der 23-Jährige wehrte sich gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie das Gericht mitteilte. Aufgrund des Strafbefehls hätte der Mann 60 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt 3.000 Euro, bezahlen müssen.
Dem ehemaligen Schwimmbadmitarbeiter wird vorgeworfen, im November 2021 eine der Rutschen nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt zu haben. Er soll die Aufsicht über den "roten Bereich", in dem es in der Looping-Rutsche zu Komplikationen kommen kann, bereits nach 40 Sekunden wieder verlassen haben, ohne sich zuvor vergewissert zu haben, dass die Frau, die die Rutsche gerade betreten hatte, diese auch wieder verlassen hat. So habe er nicht bemerkt, dass die damals 43-Jährige etwa eine Stunde lang im kritischen Bereich der Looping-Rutsche liegen geblieben war.
Blockade führte zum Zusammenstoß der Badegäste
Nach der Rückkehr aus seiner Pause habe der Ex-Mitarbeiter bei erneuter Inbetriebnahme der Rutsche auch nicht überprüft, ob diese tatsächlich frei war, so der strafrechtliche Vorwurf weiter. Stattdessen habe er eine weitere Besucherin die Rutsche benutzen lassen, die daraufhin mit der im Looping liegen geblieben Frau zusammenstieß. Erst so wurde der Vorfall entdeckt. Die beiden erlitten nach Gerichtsangaben Prellungen, Blutergüsse und Schrammen. Sie konnten die Rutsche schließlich über einen Notausstieg verlassen.
Das Amtsgericht hatte am Montag nun zu prüfen, ob der Mann seine Sorgfaltspflichten verletzt und damit die Verletzungen der Badegäste fahrlässig verursacht hat. Ein Sprecher des Weinheimer Freizeitbades "Miramar", in dem sich der Vorfall ereignete, sagte, dass es sich aus Betreibersicht eindeutig um eine Fehlbedienung gehandelt habe. Juristisch müsse die Sache aber von dem Gericht beurteilt werden.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels war nach LTO-Anfrage an das Gericht noch nicht bekannt, ob und ggf. wie das Gericht entschieden hat bzw. wann es Neuigkeiten zu der Entscheidung geben wird.
Update am Tag der Veröffentlichung, 17.55 Uhr: Das Amtsgericht Weinheim hat den 23-jährigen Ex-Schwimmbadmitarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe die Überwachungskameras nicht im Auge gehabt, sonst hätte er sehen können, dass die Frau nicht wieder aus der Rutschbahn auftauchte, so das Gericht. Statt der im Strafbefehl angesetzten 3.000 Euro muss der Mann nach dem Urteil des AG aber nur 600 Euro zahlen (60 Tagessätze zu je zehn Euro). Strafmildernd bewertete es, dass der Mann die Vorwürfe im Großen und Ganzen einräumte und sich entschuldigte.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Ex-Schwimmbadmitarbeiter vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51551 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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