Schimpfend verließ der Musiker mit dem rauen Image am ersten Tag des Prozesses den Saal des Amtsgerichts Tiergarten. Bei der Fortsetzung blieb sein Platz leer. Das Gericht hat den Rapper trotzdem u.a. wegen Körperverletzung verurteilt.
Der Berliner Rapper Fler glänzte durch Abwesenheit: Das Amtsgericht (AG) Tiergarten hat den Musiker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 40-Jährige wurde am Mittwoch der Körperverletzung sowie der Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig gesprochen. Außerdem muss der Musiker 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In die Strafe einbezogen wurde eine inzwischen rechtskräftige Verurteilung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die im März 2021 unter anderem wegen Beleidigung gegen den Rapper verhängt worden war.
Fler, mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky, hatte am ersten Prozesstag vor einer Woche gestanden und war dann während der Befragung einer Zeugin schimpfend aus dem Saal gestürmt. Es würden Lügen vorgetragen, hatte er zuvor gerufen. Am nun zweiten Tag blieb der Platz neben dem Verteidiger leer. Das Gericht beschloss, die Verhandlung ohne den Angeklagten fortzusetzen. Das ist gemäß § 231 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) möglich, wenn der Angeklagte in der Ladung auf die Fortführung der Verhandlung in seiner Abwesenheit hingewiesen wurde, schon über die Anklage vernommen war und das Gericht seine Anwesenheit nicht für erforderlich erachtet.
Zwei Anklagen mit insgesamt sechs Straftaten wurden in dem Prozess verhandelt. Der Musiker hatte laut Urteil Anfang 2020 in den sozialen Medien zwei Frauen massiv beleidigt. In einem Fall habe er ein Bild der Betroffenen auf seinem Account veröffentlicht und 2.000 Euro dafür geboten, dass sie "gebracht" werde. Das müsse als ein Aufruf verstanden werden, sie zu kidnappen, hieß es im Urteil. In einem anderen Fall habe er einen Comedian bedroht.
Fler will "in Zukunft Konfrontationen aus dem Weg gehen"
Einige Tage später habe Fler im März 2020 ein Fernsehteam, das ihn beim Verlassen eines Geschäfts interviewen wollte, attackiert und beleidigt. Er habe den Kameramann mit der Faust geschlagen und die Kamera mutwillig auf den Boden geworfen, hieß es.
Auslöser der Anfeindungen im Internet war laut Anklage ein Beitrag einer der beiden Frauen auf einer Plattform, in dem sie auf ihrer Ansicht nach frauenverachtende Äußerungen in Raptexten des Musikers hingewiesen hatte. Zwischen Rappern sei der von dem Angeklagten in dem Diskurs genutzte Umgangston möglicherweise üblich, doch das gelte nicht für eine Kommunikation mit Nicht-Rappern, sagte die Vorsitzende Richterin Franziska Bauersfeld. Er habe sich ehrverletzend geäußert.
Fler ist seit Jahren immer wieder verurteilt worden – meistens ergingen gegen den Musiker Geldstrafen wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung. Im aktuellen Prozess hatte sich der für Provokationen bekannte Rapper erklärt, er habe sich bei den Vorfällen in den sozialen Medien einer Kampagne ausgesetzt gesehen, habe reagiert - und sei dabei übers Ziel hinausgeschossen. Er werde "in Zukunft Konfrontationen aus dem Weg gehen". Wenn er anfange zu beleidigen, neige er dazu, das "ausgiebig" zu tun, erklärte Fler. Er habe aber inzwischen gelernt "am besten gar nicht reagieren".
Nebenkläger-Anwalt: Rapper ist "desinteressierter Angeklagter"
Dem aktuellen Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten gemäß § 257c StPO vorausgegangen. Fler wurde im Fall eines Geständnisses eine Gesamtstrafe von maximal einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung zugesagt. Ein Anwalt, der den Kameramann als Nebenkläger vertrat, sah in der Aussage von Fler "kaum ein von Reue getragenes Geständnis im Sinne der Anklage". Der Rapper habe sich als "desinteressierter Angeklagter" gezeigt.
Richterin Bauersfeld sagte, aus Sicht des Gerichtes sei es ein echtes Geständnis. Berücksichtigt worden sei auch, dass der Rapper ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro an den Kameramann gezahlt habe. Die verhängte Strafe könne wegen einer positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen den Musiker gebe es auch keine neuen strafrechtlichen Vorwürfe.
Der Staatsanwalt hatte eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe sich mit überzogenen Stilmitteln gewehrt. Das bedauere er. Der Anwalt stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Bewährungsstrafe in Abwesenheit: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50258 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag