Strafbefehl wegen versuchten Betruges: Elf Monate auf Bewäh­rung für Bushido

15.02.2017

Der bekannte Rapper Bushido hat einen Strafbefehl wegen versuchten Versicherungsbetrugs akzeptiert. Offenbar hatte er einen Einbruchdiebstahl in seinem Berliner Aquaristik-Geschäft vorgetäuscht.

Bushido ist nicht nur einer der populärsten deutschen Rapper, sondern offenbar auch ein Fan der Aquaristik. In einer von ihm betriebenen einschlägigen Fachhandlung meldete er im Jahr 2014 einen Einbruchdiebstahl, offenbar um an die Versicherungssumme zu gelangen.

Nun hat er einen Strafbefehl des Amtsgerichts (AG) Berlin-Tiergarten akzeptiert. Dies bestätigte am Mittwoch ein Gerichtssprecher.

Der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, erhält demnach eine 11-monatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dazu kommt eine Geldauflage als Bewährungsauflage in Höhe von 10.000 Euro, zu zahlen nach Angaben eines Sprechers des AG an die Staatskasse.

Schaden in Höhe von 360.000 Euro gemeldet

Bushido hatte 2014 offenbar angegeben, in sein Aquaristik-Geschäft im Stadtteil Steglitz sei eingebrochen und dabei seien exotische Fische, Korallen und Ausstattung im Wert von 175.000 Euro sowie ein Tresor mit Bargeld entwendet worden.

Bei seiner Versicherung hatte er sodann einen Gesamtschaden von 360.000 Euro geltend gemacht. Nach Aufnahme der Ermittlungen zeichneten sich bereits Zweifel an seiner Version der Geschehnisse ab. Dies mündete letztlich in ein Strafverfahren gegen Bushido selbst.

Der Musiker hatte schon vor einem Jahr einen Strafbefehl über 135.000 Euro akzeptiert, der Grund wurde nicht bekannt gemacht. Die Strafe lag aber bei mehr als 90 Tagessätzen, womit er bereits als vorbestraft galt.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafbefehl wegen versuchten Betruges: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22111 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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