Der stellvertretende Bundesvorsitzende der rechtsextremen NPD, Frank Schwerdt, muss wegen eines illegalen Wahlkampfvideos rund 12.000 Euro Entschädigung an mehrere Schüler zahlen.
Ein entsprechendes Urteil (Az. 14 C 424/11) des Amtsgerichts Schwerin vom Herbst 2012 ist nach Ablauf der Berufungsfristen nun rechtskräftig, wie der Direktor des Amtsgerichts Christian Frenzel am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa sagte. Keine der beiden Seiten habe Berufung eingelegt. Schwerdt muss außerdem die Verfahrenskosten in ähnlicher Höhe tragen.
dpa/plö/LTO-Redaktion
AG Schwerin zu illegalem Wahlkampfvideo: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8015 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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