Geldstrafe für Holocaust-Leugner: Bischof Wil­liamson wegen Volks­ver­het­zung ver­ur­teilt

17.01.2013

Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vom AG Regensburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Vor mehr als vier Jahren gab der damalige Piusbruder-Bischof Williamson dem schwedischen Fernsehen ein Interview, in dem er den Holocaust leugnete. Er soll 1.800 Euro zahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der frühere Bischof der traditionalistischen Piusbruderschaft hatte im November 2008 in einem nahe Regensburg aufgezeichneten Interview für das schwedische Fernsehen die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden bestritten. "Es waren keine spontanen Äußerungen", begründete das Amtsgericht (AG) Regensburg am Mittwoch die Verurteilung wegen Volksverhetzung (Urt. v. 1.01.2013, Az. 25 Cs 102 Js 1410/09).

Williamson habe vor der Kamera wohlüberlegt auf die Fragen geantwortet. "Er hat minutenlang vor einer eingeschalteten Fernsehkamera geredet." Er sei sich bewusst gewesen, dass die Passagen gesendet werden konnten. Die Berichterstattung über den Fall sei groß gewesen, auch habe es Strafanzeigen aus der Bevölkerung gegeben. "Dieses Interview hat den Frieden in Deutschland gestört."

Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert und argumentiert, Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass seine Aussagen in Deutschland zugänglich gewesen waren. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland Großbritannien erfüllten seine Aussagen einen Straftatbestand. Zudem seien die Äußerungen in dem 2008 geführten Interview, bei dem es um kirchliche Themen ging, durch eine "Fangfrage" der schwedischen Journalisten zustande gekommen und 2009 isoliert vom restlichen Teil veröffentlicht worden. "Die Äußerungen gehörten nicht zum Interview."

Verurteilung im zweiten Anlauf

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 65 Euro gefordert. Sie war der Ansicht, Williamson habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass seine Aussagen auch in Deutschland zugänglich waren. So könne man beispielsweise Sendungen des schwedischen Senders via Internet abrufen.

Der Fall schlug auch deshalb hohe Wellen, weil die katholische Kirche fast zeitgleich zur Veröffentlichung der Interviewaussagen die Exkommunikation Williamsons und weiterer Bischöfe der ultrakonservativen Bruderschaft aufgehoben hatte. Inzwischen ist Williamson von den Piusbrüdern suspendiert worden. Nach Angaben seiner Anwälte lebt er in London und hat kein eigenes Einkommen mehr.

Es ist bereits der zweite Anlauf der Regensburger Staatsanwaltschaft, Williamson wegen des Interviews juristisch zu belangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatte ein erstes Strafverfahren gegen ihn wegen Volksverhetzung vorläufig eingestellt. Das OLG entschied im Februar 2012, dass der Strafbefehl des AG Regensburg keinen hinreichend deutlichen Anklagesachverhalt schildert und daher nicht ausreichend über den Gegenstand des Verfahrens informiert.

Die Verteidiger kündigten an, das Urteil anzufechten. Zuvor hatten sie sich erfolglos um eine Einstellung des Verfahrens bemüht. Der 72 Jahre alte Brite selbst war nicht zum Prozess gekommen.

dpa/asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Geldstrafe für Holocaust-Leugner: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7992 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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