Ein 40-jähriger Mann ist vom AG Potsdam am Dienstag wegen Hehlerei zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er hunderte Kilogramm Infopost als Altpapier an Verwertungsunternehmen verkauft hat.
Über mindestens drei Monate wurde er im Sommer 2012 von einem Briefträger beliefert, der nach Angaben des Verurteilten "keine Lust" hatte, die Post auszuliefern. Später habe der Angeklagte auch Pakete mit Laptops und Handys erhalten.
"Wenn auch der materielle Schaden nicht so hoch ist, ist der Imageschaden für die Deutsche Post sehr erheblich", begründete Richterin Cornelia Michalski das Urteil (v. 22.10.2013, Az. 89 ls 24/13).
Weil der andere Angeklagte, der 45 Jahre alte Briefträger, sich am Dienstag krankmeldete, wurde der Prozess gegen ihn auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Er muss sich wegen Unterschlagung von mindestens 1.268 Sendungen, darunter 55 Paketen, verantworten.
dpa/cvl/LTO-Redaktion
AG Potsdam zu Postboten-Komplize: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9859 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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