Der Verein mit der Nummer 304 im Vereinsregister des Amtsgerichts München wird nicht gelöscht: Der ADAC hat nach seiner Reform die Prüfung bestanden - und zeigt sich bescheiden.
Der ADAC darf ein Verein bleiben und die damit verbundenen Steuervorteile behalten. Das Amtsgericht (AG) München hat den Vereinsstatus bestätigt und auf die grundlegende Reform des Autofahrerclubs nach dem Manipulationsskandal verwiesen (Beschl. v. 17.01.2017, Az. VR 304 (Fall 12)). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Vereins könne nicht festgestellt werden. Deshalb werde der ADAC nicht aus dem Vereinsregister gelöscht, das Amtsermittlungsverfahren werde eingestellt, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der mit 19,6 Millionen Mitgliedern und 9.000 Beschäftigten größte Verein Deutschlands hatte drei Jahre lang um den Status gebangt, reagierte aber zurückhaltend auf den erfolgreichen Abschluss seiner Reform. "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis und freuen uns darüber", sagte ein Sprecher von ADAC-Präsident August Markl in München.
Nach Aufdeckung der Manipulationen beim Autopreis "Gelber Engel" im Januar 2014 hat der ADAC seine Versicherungs-, Verlags- und sonstigen Geschäfte mit insgesamt 1,2 Milliarden Euro Umsatz in eine eigenständige Aktiengesellschaft (SE) ausgelagert. Das AG betonte, der Verein halte nur noch 74,9 Prozent der Anteile an der SE, es gebe keine personelle Verflechtung und der Verein stelle auch nicht die Mehrheit im Aufsichtsrat der SE. Wirtschaftliche Tätigkeiten seien nur Hilfsmittel. Hauptzweck des Vereins sei die Pannenhilfe.
Neues Compliance-Regelwerk
Aus Mitgliedsbeiträgen nimmt der ADAC e.V. jährlich rund 1,2 Milliarden Euro ein. Der Vereinsstatus spart ihm viele Millionen Euro Steuern im Jahr und ermöglicht ihm, die Pannenhilfe deutlich günstiger anzubieten als Versicherungskonzerne. Neben dem Verein und der Aktiengesellschaft hatte der ADAC als dritte Säule die gemeinnützige ADAC-Stiftung geschaffen, die sich um Luftrettung und Verkehrserziehung kümmert. Die Stiftung hält die übrigen 25,1 Prozent an der SE.
Der Bundesgerichtshof hatte schon 1982 entscheiden, dass die Geschäfte der ADAC-Beteiligungsgesellschaften GmbH nicht als Tätigkeit des Vereins anzusehen seien. Das Urteil war aber zunehmend kritisiert worden. Als Markl den Club nach dem Manipulationsskandal neu aufstellen wollte, hatte ihm der von seinem Vorgänger Peter Meyer geführte ADAC Nordrhein zunächst Verschwendung von Vereinsvermögen vorgeworfen. Die ADAC-Hauptversammlung hatte Markls Kurs aber klar unterstützt.
Der ADAC hat auch die Vermischung von Produkttests und eigenen Geschäften wie etwa dem Verkauf von Schneeketten abgeschafft. Zudem gab er sich ein Compliance-Regelwerk für saubere Unternehmensführung und lässt es von Kontrolleuren überwachen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
AG München zu kommerzieller Tätigkeit: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21878 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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