AG München verweigert Rampe für Kinderwagen: Kein Herz für Eltern

17.10.2014

Eltern in einem Mehrparteienhaus können keinen barrierefreien Zugang für ihren Kinderwagen verlangen. Ein Vater und Eigentümer einer Wohnung wollte die Treppe zum Hauseingang auf eigene Kosten mit einer Rampe versehen. Doch die Nachbarn sträubten sich, und bekamen Rückendeckung vom AG München.

Auf eine Rampe für den Kinderwagen müssen Eltern in einer Wohnanlage verzichten, wenn das Interesse der Miteigentümer an einem leichten und gefährdungsfreien Zugang dem Vorhaben entgegensteht. Das entschied das Amtsgericht (AG) München, wie am Freitag bekannt wurde (Urt. v. 09.08.2014, Az. 481 C 21932/12 WEG).

In dem vorliegenden Fall hätte die Rampe nicht nur zu einer Veränderung des Erscheinungsbildes geführt. Die vorhandene Treppe wäre dadurch auch etwa einen Meter schmaler geworden, was für Gefahren und zusätzliche Umstände etwa bei Umzügen sorgen würde, entschied das Gericht. Es bestünde die Gefahr, dass bei Dunkelheit Personen auf der Rampe ausrutschen würden. Daher überwiege das Interesse der Miteigentümer an einem gefährdungsfreien Zugang.

Im derzeitigen Zustand hat die Treppe eine Breite von etwa 2,50 Metern. Es ist der einzige Zugang zum Mehrfamilienhaus. Der Vater beklagte sich darüber, den Kinderwagen ständig die sieben Stufen hinunter- bzw. herauftragen zu müssen. Das stelle auch eine erhebliche Gefahr für seinen Nachwuchs dar. Der Mann erklärte sich bereit, die Rampe auf eigene Kosten zu errichten und sie im Falle eines Auszuges zu entfernen. Doch das reichte weder seinen Nachbarn, noch dem Gericht.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München verweigert Rampe für Kinderwagen: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13514 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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