AG München überprüft ADAC: Entzug des Vereinsstatus möglich

24.01.2014

Wie am Donnerstag bekannt wurde, überprüft das AG München derzeit die Vereinbarkeit der wirtschaftlichen Aktivitäten des Automobilclubs mit dem Vereinsrecht. Schlimmstenfalls droht der Entzug des Vereinsstatus.

Nach dem Skandal um gefälschte Abstimmungsergebnisse beim Autopreis "Gelber Engel" in der Preiskategorie "Lieblingsauto der Deutschen", droht dem ADAC nun von anderer Stelle Ungemach.

Nach Informationen der Märkischen Allgemeinen beschäftigt sich das Registergericht beim Amtsgericht (AG) München mit dem Vereinsstatus des Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC). Das Gericht sei nicht von sich aus tätig geworden, vielmehr habe es in den vergangenen Tagen einen entsprechenden Antrag gegeben. Mit einer Entscheidung werde binnen eines Monats gerechnet.

Die Überprüfung durch das Gericht könnte für den ADAC unangenehme Folgen haben. Dem Verein mit seinen fast 19 Millionen Mitgliedern droht die Löschung aus dem Vereinsregister. Dies wäre dann der Fall, wenn das Registergericht zu dem Schluss gelangen würde, dass die durch den ADAC angebotenen Dienstleistungen sich nicht mit dem deutschen Vereinsrecht in Einklang bringen lassen.

Viele der wirtschaftlichen Aktivitäten des ADAC, der unter anderem auch Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Urlaubsreisen anbietet, sind bereits in Tochterunternehmen ohne Vereinsstatus ausgegliedert worden. Dies betrifft jedoch nicht den eigentlichen Kernbereich des ADAC, die Pannenhilfe. Während die Unternehmenstöchter 2012 einen Umsatz von 1,03 Milliarden Euro erwirtschafteten, setzte der eigentliche Verein mit seiner Pannenhilfe 911,5 Millionen Euro um. Der Verlust des Vereinsstatus hätte für den ADAC enorme wirtschaftliche Konsequenzen: Bislang muss der ADAC nur zehn Prozent seiner Mitgliedsbeiträge versteuern.

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München überprüft ADAC: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10769 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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