AG München zur Amtsanmaßung: Kran­ken­wa­gen­fahrt endet womög­lich im Gefängnis

15.07.2019

Schon fünfmal stand ein Münchener wegen Amtsanmaßung vor Gericht. Eine unerlaubte Fahrt mit einem Krankenwagen hat ihm jetzt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung eingebracht – um die Bevölkerung zu schützen, so das AG München.

Eigentlich sollte er einen Krankenwagen nur in die Werkstatt bringen - doch ein Mann aus Bayern verfolgte seinen eigenen Plan und fuhr mit Blaulicht und Sirene quer durch München. Dafür muss er jetzt ein halbes Jahr ins Gefängnis. Das Amtsgericht (AG) München verurteilte ihn wegen Amtsanmaßung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, wie es in einer Mitteilung vom Montag hieß. Außerdem entzog es ihm die Fahrerlaubnis und verhängte eine Sperrfrist für fünf Jahre (Urt. v. 13.02.2019, Az. 821 Ds 431 Js 188048/18).

Der Münchener ist zwar Rettungsdiensthelfer, aber keine amtliche Rettungskraft. Das Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten durfte er also nicht fahren. Eigentlich sollte er den Krankenwagen auch nur in die Werkstatt bringen. Doch stattdessen fuhr er damit im Mai 2018 unerlaubt mit Blaulicht und Martinshorn durch München. Andere Autos machten ihm vor Ampeln und an Kreuzungen Platz. Für den Fall, dass jemand danach fragen sollte, hatte er sogar einen Fantasieausweis für den Rettungsdienst angefertigt.

"Ich gebe zu, dass ich mich rücksichtslos verhalten habe", sagte der Angeklagte nach Gerichtsangaben in der Verhandlung. "Mir ging es aufgrund einer schweren Trennung und Sachen, die aus meinem früheren Leben kamen, nicht sehr gut. Mir selbst hat dieses Gefühl Lust bereitet."

AG: Haftstrafe zum Schutz der Bevölkerung unausweichlich

Sein Verhalten erklärte er vor Gericht so: "Ich wollte nur Anerkennung und Aufmerksamkeit erhalten. Meine Familie hat immer gesagt, dass aus mir nichts wird." Seine Prüfung zum Rettungssanitäter habe er "aus Angst und Zweifel nicht abgelegt". Das Gericht hielt dem 36-Jährigen zugute, dass er voll geständig war. Es betonte allerdings auch, dass es nicht das erste Mal war, dass er bei einem solchen Vergehen erwischt wurde und zu diesem Zeitpunkt noch zwei Strafen auf Bewährung liefen.

Elf Einträge habe er im Bundeszentralregister, mehrmals stand er bereits wegen Amtsanmaßung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht. Außerdem war er verurteilt worden, weil er Funksprüche abgehört hatte. Für das Münchener AG reichte deswegen eine Bewährungsstrafe als Warnung nicht mehr aus. Weil er jeweils Einsicht vorgebe und dann doch uneinsichtig bleibe, "sei der Vollzug der Freiheitsstrafe auch zum Schutz der Bevölkerung unausweichlich."

Auch deswegen ordnete das Gericht* die Höchstdauer für den Fahrerlaubnisentzug an. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht: Sowohl der Münchener als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt haben.

*Hier war zunächst fälschlicherweise von einer "Kammer" die Rede; korrigiert am 16.07.2019, 9.41 Uhr

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München zur Amtsanmaßung: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36491 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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