Ein Hochstapler, der als Zahnarzt mehrere Hundert Patienten behandelt hat, ist am Mittwoch in Mönchengladbach zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte zwar in Düsseldorf Zahnmedizin studiert, verfügt jedoch über keinen Abschluss. Nach Ansicht des Gerichts hätte dies schon früher auffallen müssen.
Wegen Urkundenfälschung und gefährlicher Körperverletzung in 137 Fällen musste der Mann sich nun vor dem Amtsgericht (AG) Mönchengladbach verantworten. Mit gefälschten Zeugnissen war er in Praxen in Tönisforst und Mönchengladbach untergekommen. Erst in einer dritten Zahnarztpraxis in Grevenbroich flog der Schwindel auf.
Er sei da hineingerutscht, sagte der 33-Jährige nach Angaben eines Gerichtssprechers. Während sein Vater im Sterben gelegen habe, sei er durch wichtige Prüfungen gerasselt. Die Familie habe er mit seinem Versagen nicht belasten wollen. Auch seine Frau - eine Zahnarzthelferin - wusste von nichts.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen einiger Kunstfehler, zu denen es gekommen sein soll, eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Doch das Gericht ließ Milde walten. Es sei verwunderlich, dass der Schwindel nicht schon viel früher aufgefallen sei, sagte der Richter: Schließlich habe auf dem gefälschten Abschlusszeugnis "Prüfunksausschuss" mit "k" statt "g" gestanden (Urt. v. 02.12.2014, Az. 92 Ls 40/14).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
AG Mönchengladbach verurteilt falschen Zahnarzt: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14006 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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