Im Prozess um den verbotenen Hitlergruß entschied das AG Kassel am Mittwoch zugunsten der Kunstfreiheit. "Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet", sagte die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte Meese vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben.
Der Berliner Künstler hatte in einem Gespräch mit dem Spiegel zum Thema "Größenwahn in der Kunst" im Juni 2012 in Kassel die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben. Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Kassel ist es Meese bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen. Die Atmosphäre im Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Weltkunstausstellung Documenta sei mit Kunst aufgeladen gewesen.
Meese zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. "Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit", betonte er. In seinem fast eine halbe Stunde dauernden Schlusswort hatte er sich zuvor von jeder Ideologie distanziert. "Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben. Das geht", betonte er.
Hitlergruß Teil einer Inszenierung
Staatsanwalt Enrico Weigelt betonte, er werde das Urteil auf eine mögliche Berufung prüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, sagte Weigelt. Im Namen der Kunst dürfe man auch nicht straflos töten, verletzen oder einsperren.
Die Verteidigung des 43 Jahre alten Künstlers hatte auf Freispruch plädiert. Der Hitlergruß sei Teil einer Inszenierung gewesen. Meese sei nicht als Privatmensch dort gewesen, sondern als Bühnenfigur. Es sei keine persönliche Äußerung gewesen. "Es handelte sich unzweifelhaft um ein Werk der Kunst", betonte sein Verteidiger Pascal Decker. Anwältin Heide Sandkuhl konstatierte: "Man muss das, was Jonathan Meese macht, nicht mögen, aber man darf es nicht verurteilen." Dem folgte das Gericht.
dpa/tko/LTO-Redaktion
AG Kassel zu Hitlergruß: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9363 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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