AG Hanau stellt Prozess gegen NPD-Chef ein: Pastörs profitiert von Justizpanne

12.08.2014

Der Bundesvorsitzende der NPD, Udo Pastörs, sollte sich eigentlich wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Offenbar wurde aber übersehen, dass der NPD-Funktionär Landtagsabgeordneter ist.

Wegen einer Justiz-Panne ist ein Strafverfahren gegen den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, eingestellt worden (Urt. v. 05.08.2014, Az. 115 JS 7951/13).

Es sei übersehen worden, einen Antrag zur Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern zu stellen, bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts (AG) Hanau am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Wegen dieses Hindernisses konnte er nicht strafrechtlich verfolgt werden. "Das ist schon eine Panne", räumte Berner ein.

Die Hauptverhandlung in Hanau fand bereits am 5. August statt. Einzelheiten wurden aber erst jetzt bekannt. Pastörs soll gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Ihm war zur Last gelegt worden, als Versammlungsleiter eine unangemeldete Demo am 1. Mai in Hanau abgehalten zu haben.

Es war nicht das erste Mal, dass Pastörs vor Gericht stand. Das AG Schwerin hatte ihn 2012 wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Zahlung von 6.000 Euro verurteilt. In diesen Fällen hatte der Landtag im Vorfeld jeweils die Anklageerhebung und die Durchführung des Strafverfahrens genehmigt. Später nickte das Parlament auch die Urteilsvollstreckung ab, nachdem Pastörs mit Berufung und Revision erfolglos blieb. Der NPD-Politiker hatte 2010 in einer Landtagssitzung indirekt den Völkermord an den Juden geleugnet.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Hanau stellt Prozess gegen NPD-Chef ein: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12871 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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