Nachdem das AG Hamburg-Altona das Hauptverfahren im Fall um die Identität von Bakery Jatta nicht eröffnet hatte, legte die Staatsanwaltschaft nun dagegen Beschwerde ein. Sie wirft dem HSV-Profi vor, eigentlich Bakary Daffeh zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach dem Nein des Amtsgerichts (AG) Hamburg-Altona zur Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den HSV-Profi Bakery Jatta Rechtsmittel eingelegt. "Ich habe die Staatsanwaltschaft gebeten, gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 07. März 2022 sofortige Beschwerde einzulegen", sagte Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich am Montag. Grund sei, dass das Rechtsmittel bei vorläufiger Betrachtung Aussicht auf Erfolg habe. Zuerst hatte die Hamburger Morgenpost darüber berichtet.
Laut Fröhlich müssten darüber hinaus bei den Akten befindliche Schriftsätze ausgewertet werden, die zwar in die Gerichtsentscheidung eingeflossen, der Staatsanwaltschaft jedoch teilweise unbekannt seien. Die Prüfung erfolge allein nach juristischen Maßstäben, betonte Fröhlich. "Sie ist weder von Zeitungskampagnen noch darauf beruhenden Meinungsumfragen oder Kommentaren Dritter abhängig."
Das AG hatte Anfang vergangener Woche - rund zweieinhalb Jahre nach den ersten Vorwürfen zur Identität Jattas - die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Fußballer vom Zweitligisten HSV abgelehnt. Es sehe "nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Angeschuldigten", hieß es.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2021 Anklage gegen den heute 23 Jahre alten Jatta erhoben. Nach Auffassung der Behörde soll es sich bei ihm tatsächlich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh handeln. Dem Gambier waren Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen worden.
Die ersten Vorwürfe zu einer angeblich falschen Identität des HSV-Stürmers hatte es im August 2019 gegeben. Damals berichtete die Sport Bild über Hinweise, dass es sich um den älteren Bakary Daffeh handeln könnte, der die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf Grundlage falscher Angaben erhalten habe. Denn als damals 17-Jähriger und damit Minderjähriger unterlag Jatta anderen Kriterien für eine Bleibeberechtigung.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Beschwerde gegen Nichteröffnungsbeschluss eingelegt: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47820 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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