Kündigung wegen Instagram-Posts: Mainz 05 geht im Fall El Ghazi in Beru­fung

17.07.2024

Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Profi Anwar El Ghazi durch den Club für unwirksam erklärt. Der Bundesligist geht nun in die nächste Instanz.

Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 wird Berufung einlegen, nachdem das Arbeitsgericht (ArbG) Mainz die fristlose Kündigung von Fußball Profi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischer Instagram-Posts für unwirksam erklärt hat. LTO berichtete. Der Club kündigte in einer Mitteilung an, vor das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz zu ziehen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

"Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar. Wir haben dem Verein daher geraten, in Berufung zu gehen", erklärt Johan-Michel Menke (Heuking), der von Mainz 05 beauftragte Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober hatte El Ghazi in einem später wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Die Übersetzung der äußerst umstrittenen Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" wurde so zum Thema für die Arbeitsgerichtsbarkeit, wie Dr. Max Kolter für LTO bereits in aller Ausführlichkeit beleuchtete.

Umstrittener Social-Media-Post

Dieser Post wurde für die Legitimität der fristlosen Kündigung aber nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes gibt. Diese Frist hatte der Club nicht eingehalten, weil er El Ghazi erst am 3. November gekündigt hatte.

Bei der Entscheidung ging es stattdessen um einen weiteren Social-Media-Post von El Ghazi vom 1. November 2023, in dem er äußerte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, so ArbG. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin Bettina Chaudhry lag keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann.

El Ghazis Vertrag hat sich verlängert

El Ghazi stehen nach dem Urteil der ersten Instanz rund 1,7 Millionen Euro Nachzahlungen für offene Gehälter und Bonuszahlungen zu. Der Verein muss ihn auch weiter beschäftigen. Sein Vertrag lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenverbleibs der Mainzer automatisch um ein weiteres Jahr.

Der Bundesligist teilte nun mit, bezüglich der aus dem Urteil für den Verein ergehenden Konsequenzen für Zahlungen und Beschäftigung des Spielers befänden sich die Parteien im Austausch miteinander. Was das genau bedeutet, blieb in der Mitteilung offen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Kündigung wegen Instagram-Posts: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55014 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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