Rekordverdächtige 83 Jahre alt ist ein vorbestrafter Drogendealer, den das AG Düsseldorf am Donnerstag zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hat. Er habe das bei ihm gefundene Heroin wohl nicht verkaufen wollen.
Im Jahr 2014 erwischte ein Polizist den allein lebenden 83-jährigen Mann in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs mit sieben Päckchen, die insgesamt rund sechs Gramm Heroin enthielten. Weil nach Ansicht des Richters jedoch nicht genügend Beweise für einen Drogendeal vorlagen, kam der Mann vorerst mit einer Bewährungsstrafe davon (Urt. v. 21.05.2015, Az. 122 Ds-60 Js 1429/14-209/14).
Während der mündlichen Verhandlung saß der körperlich fit wirkende Angeklagte P. in gepflegter Jeans und dunkler Wetterjacke neben seinem Anwalt Stephan Voigtel. P. mischte sich immer wieder in die einstündige Verhandlung ein, obwohl er doch eigentlich gar nichts zur Sache sagen wollte. "Für sein Alter ist er noch sehr viel auf Achse", sagte die Bewährungshelferin.
Mehrere Vorstrafen hatte der allein lebende frühere Schreiner bereits kassiert, darunter Unfallflucht und Fahren unter Drogeneinfluss. In "durchaus erheblichem Maß" habe der Senior begonnen, selbst Drogen zu nehmen und zur Finanzierung auch damit gehandelt, sagte sein Verteidiger. Der Senior war erst 2011 wegen Drogenhandels zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden und 2012 auf Bewährung freigekommen.
Droht trotzdem Gefängnisstrafe?
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis lebte der alte Herr monatelang in Notunterkünften, bevor er eine eigene Wohnung bekam. Das Geld habe nie gereicht, sagte die Bewährungshelferin. 399 Euro Grundsicherung, besser bekannt als Hartz IV, bekam er im Monat. Davon blieben nach Abzügen rund 350 Euro. Er habe Schulden bei Bekannten gemacht und Vorschüsse bei der Grundsicherung abgestottert. Drogen nehme er aber nicht mehr, so die Bewährungshelferin. Er sei auch sehr zuverlässig.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers des Düsseldorfer Amtsgerichts (AG) muss noch gesondert entschieden werden, ob der Senior wegen der älteren Haftstrafe doch zurück ins Gefängnis muss, weil er während der Bewährungszeit erneut straffällig geworden war. Die Chancen stünden aber gut, mit einer Verlängerung der Bewährungszeit davonzukommen.
Richter Alexander Stumpe findet es merkwürdig, dass P. doch wieder mit Heroin erwischt wurde. Aber mit 83 Jahren sei er möglicherweise auch "nicht der geeignete Kandidat" für eine Therapie, um dann "langjährig fröhlich drogenfrei zu leben".
dpa/age/LTO-Redaktion
AG Düsseldorf verhängt Bewährungsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15616 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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