"Wo haben Sie denn Ihr Diplom gekauft?" Die Frage an den Staatsanwalt brachte der Angeklagten das erste Ordnungsgeld des Tages ein. Angeklagt war die Ex-Geliebte eines Düsseldorfer Anwalts. Sie hatte seinen Aston Martin demoliert.
Es war nicht die einzige Unterbrechung der Hauptverhandlung am Amtsgericht Düsseldorf. Mehrfach habe die Angeklagte die Sitzung am Mittwoch durch Zwischenrufe gestört und unter anderem den geschädigten Exfreund, der als Zeuge geladen war, während seiner Aussage mehrfach unterbrochen.
Schließlich wurde sie jedoch wegen Sachbeschädigung zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (AG Düsseldorf, Urt. v. 10.12.2015, Az. 106 LS-51 JS 1873/15-33/15). Zudem bekam sie diverse Bewährungsauflagen und ihren Führerschein ist sie auch erst mal los.
Gericht: Keine Gefährdung iSv. § 315 b StGB
Was war passiert: Die 41-Jährige hatte den Aston Martin ihres Ex-Geliebten im März an einer Kreuzung in Oberkassel in einer Wohnstraße geparkt entdeckt. Mit ihrem BMW-Geländewagen soll sie das Sport-Coupé mehrfach gerammt haben: Einmal vorwärts, einmal rückwärts und einmal seitwärts soll sie ins kostbare Blech gefahren sein. Ein Brief soll ihre Wut ausgelöst haben: Darin hatte der Ex-Freund sie aufgefordert, die Wohnung, die er ihr zunächst überlassen hatte, binnen 14 Tagen zu räumen.
Angeklagt war die Frau zunächst wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, § 315b Abs. 1 u. 3 Strafgesetzbuch (StGB). Eine Gefährdung hatte das Gericht jedoch nicht feststellen können. Denn mit Blick auf die hohe Strafandrohung sei die Beschädigung einer Sache im Straßenverkehr nicht ausreichend, so das Gericht. Vielmehr müsse eine Gefahrensituation herbeigeführt worden sein, die sich unkontrolliert fortsetze. Das sei hier nicht geschehen.
Sie sei aber als Kraftfahrzeugführerin tätig geworden, so dass ihr neben der Verurteilung wegen der Sachbeschädigung die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen und eine Wiedererteilung für sechs Monate gesperrt wurde. Regelmäßig steht in einem solchen Fall vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Medizinisch Psychologische Untersuchung.
"Reden Sie nicht so einen Scheiß"
Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, zudem muss die Verlassene 200 Stunden unentgeltliche Arbeit nach Weisung des Gerichts ableisten. Zeit dafür hat sie: Die Verurteilte ist arbeitslos und hat nach eigenen Angaben keinen Beruf erlernt. Vor der Verhandlung am Mittwoch hatte sie sich bereits einem Gutachter stellen müssen, der keine Schuldunfähigkeit der 41-Jährigen feststellen konnte – zumindest keine i.S.d. §§ 20, 21 StGB.
Für eine geständige Ersttäterin sind das nicht unerhebliche Sanktionen. Die Angeklagte hatte sich bei ihrem Geständnis auf eine besondere "psychische Belastung" berufen. Wie emotional aufgeladen sie noch immer war, zeigte sich in der Verhandlung deutlich: "Das sind doch nur Autos. Hier geht es um meine Seele", hatte die 41-Jährige ausgerufen. Nach ihrem Verständnis war ihr der BMW, mit dem sie die Tat ausführte, von dem Rechtsanwalt geschenkt worden. Tatsächlich sind sowohl der BMW Geländewagen als auch der Aston Martin Leasingfahrzeuge. Der Sachschaden lag nach einer ersten Schätzung einer Aston Martin Fachwerkstatt bei 25.000 Euro. Schließlich konnte der Anwalt den Schaden für 5.000 Euro beseitigen lassen. Der Schaden am BMW X1 lag bei rund 2.000 Euro.
Zu der Bewährungsstrafe mit den Auflagen sammelte die 41-Jährige während der Verhandlung noch zwei Ordnungsgelder ein: 150 Euro für die Frage an den Staatsanwalt nach dem Kauf seines Diploms, ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft. Und weitere 240 Euro oder ebenfalls ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft kostete sie ihre Aufforderung an den Vorsitzenden Richter: "Reden Sie nicht so einen Scheiß."
tap/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Ex-Geliebte eines Anwalts rächt sich: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17827 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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