Vor dem Verfassungsgerichtshof geht die Thüringer AfD juristisch gegen ihre Einstufung als Prüffall für den Verfassungsschutz vor. Auch eine Äußerung von VfS-Präsident Kramer gegenüber dem Spiegel soll dabei eine Rolle spielen.
Thüringens AfD geht gegen eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz (VfS) juristisch vor. Die Partei und die Landtagsfraktion hätten beim Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Weimar gegen Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier (SPD) ein Organstreitverfahren angestrengt, teilte AfD-Sprecher Torben Braga am Dienstag in Erfurt mit.
Grund ist u. a. die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD zum Prüffall als Vorstufe einer möglichen Beobachtung zu erklären. Maier hatte diese Entscheidung, die bereits im September gefallen war, unterstützt. Auf LTO-Nachfrage am Dienstag bestätigte das Gericht lediglich, dass "Unterlagen eingegangen" seien. Über deren Inhalt könne man aber keine Auskunft geben, bevor die Gegenseite informiert worden sei.
AfD-Landessprecher Stefan Möller warf Kramer und Maier falsche Tatsachenbehauptungen sowie die Unterstellung vor, die AfD würde mit Extremisten zusammenarbeiten. Sie hätten damit gegen ihre Neutralitätspflicht und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verstoßen.
Kramer-Äußerung im Spiegel soll Neutralitätspflicht verletzt haben
Gegenüber LTO wurde Ralf Hornemann, Mitarbeiter der AfD im Thüringer Landtag und mitverantwortlich für das angestrengte Organstreitverfahren, etwas konkreter. Anträge gebe es von einzelnen AfD-Abgeordneten sowie der Landtagsfraktion und dem Landesverband. Sie richten sich demnach konkret gegen den VfS-Präsidenten Kramer, dessen Behörde sowie gegen Innenminister Maier und dessen Ministerium.
Kramer wirft man eine Äußerung vor, die er im Vorfeld der Wahl Björn Höckes zum Spitzenkandidaten der AfD für die Landtagswahl 2019 gegenüber dem Spiegel getätigt hatte. Der Verfassungsschützer ließ dabei verlauten: "Wenn die AfD Björn Höcke zum Spitzenkandidaten macht, bekennt sie sich zu dem, was er sagt. Damit würde die Partei zementieren, wo sie steht." Dies, so Hornemann, habe man nur als Warnung verstehen können. Damit habe Kramer seine Neutralitätspflicht verletzt. Im Übrigen wendet man sich gegen die Prüffallerklärung hinsichtlich der Thüringer AfD.
Thüringens AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke hatte angekündigt, dass seine Partei alle juristischen Mittel ausschöpfen werde, sollte es zu einer Beobachtung kommen. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes hatte zwei Thüringer AfD-Parteitage in den vergangenen Wochen geprägt. Höcke, der Wortführer des ultrarechten Flügels in der AfD ist, hatte dem Verfassungsschutz Willkür und einen Angriff auf die politische Opposition vorgeworfen.
Laut Verfassungsschutz erfolgt die Prüfung ergebnisoffen und ohne geheimdienstliche Mittel. Untersucht werde, ob es in der AfD oder Teilen der Partei mögliche verfassungsfeindliche Tendenzen gibt.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Organstreitverfahren: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32649 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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