Die AfD-Fraktion in Brandenburg möchte den Verfassungsschutz mit überprüfen. Sie sitzt aber nicht in der dafür zuständigen Kontrollkommission. Einen Platz möchte sie sich jetzt mit einer Klage erstreiten.
Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat Klage beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht, um einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) zu erstreiten, die die Arbeit des Verfassungsschutzes überprüft. "Die AfD-Fraktion sieht sich in ihren Rechten verletzt aufgrund der Tatsache, dass bislang kein Mitglied der AfD-Fraktion in die PKK gewählt wurde und diese sich bereits konstituiert hat", sagte der Vorsitzende Daniel Keller (SPD) am Mittwoch im Hauptausschuss des Landtags.
Der Ausschuss stimmte dafür, dass der Landtag bis Mitte Februar beim Verfassungsgericht eine Stellungnahme dazu abgibt. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke wurde beauftragt, dazu einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.
Unter Beteiligung von Liedtke läuft auch ein Moderationsverfahren mit Vertreter:innen der Fraktionen zur Besetzung der PKK, zum Vorsitz im Kulturausschuss und zum stellvertretenden Vorsitz im Hauptausschuss. Dieses Moderationsverfahren werde ungeachtet der Klage am Freitag fortgesetzt, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Christoph Berndt.
Gleichzeitig unternimmt die AfD-Fraktion einen neuen Anlauf im Parlament: Sie will am Mittwoch kommender Woche ihren Landtagsabgeordneten Steffen Kubitzki erneut zur Wahl für die Kontrollkommission stellen. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten vorläufigen Tagesordnung hervor. Kubitzki war allerdings bereits zwei Mal im Februar und Mai 2020 bei der Wahl im Landtag durchgefallen.
Der Landtag hatte seit der Konstituierung im Jahr 2019 bislang alle Vorschläge der AfD-Fraktion für einen Sitz in der PKK abgelehnt. Seit Juni 2020 wird die Brandenburger AfD vom Brandenburger Verfassungsschutz als Verdachtsfall für Rechtsextremismus beobachtet. Bereits im Jahr 2016 scheiterte die damalige AfD-Fraktion mit ihrem Versuch, ihren Kandidaten für die PKK gerichtlich durchzudrücken. Allerdings betonten die Brandenburger Verfassungsrichter:innen auch, dass es nicht zu einer "ungerechtfertigten Beeinträchtigung des Vorschlagsrechtes" der AfD kommen dürfe. Deren damaliger Fraktionsvize Thomas Jung äußerte sich dementsprechend zuversichtlich: "Aufgrund der ergänzenden Hinweise des Gerichts wird ein erneuter Personalvorschlag der AfD-Fraktion nicht mehr pauschal abgelehnt werden können."
dpa/cp/LTO-Redaktion
Klage beim LVerfG Brandenburg eingereicht: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47185 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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