Weil Merkel Thüringen-Wahl "unverzeihlich" nannte: AfD zieht erneut vors Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt

22.07.2020

Im Februar wurde FDP-Politiker Thomas Kemmerich für wenige Tage Regierungschef in Thüringen - u. a. mit Stimmen der AfD. "Unverzeihlich", nannte das die Kanzlerin. Die AfD ist der Auffassung, Merkel verstoße damit gegen das Neutralitätsgebot.

Die AfD wendet sich wegen der Vorgänge nach der Thüringen-Wahl an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), wie ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts am Mittwoch bestätigte. Der Bundesvorstand der Partei hat beschlossen, gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung vorzugehen, teilte die Partei am Mittwoch mit. Zusätzlich habe man auch Eilanträge eingereicht, "um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen". 

In Thüringen war am 5. Februar völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef gewählt worden. Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt half. Die Kanzlerin hatte dies einen Tag später während einer Südafrika-Reise "unverzeihlich" genannt und gesagt, das Ergebnis müsse korrigiert werden.

Nach Angaben der AfD veröffentlichen Bundesregierung und Kanzlerin "diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten". AfD-Parteichef Jörg Meuthen erklärte, man wolle in Karlsruhe die Rechtswidrigkeit feststellen lassen. "Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien."

Die AfD hatte erst kürzlich erfolgreich ein Verfahren gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) angestrengt, weil dieser ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite veröffentlicht hatte. Nach der Karlsruher Rechtsprechung müssen Politiker, wenn sie sich als Regierungsmitglied äußern, das Gebot staatlicher Neutralität wahren.

Kemmerich war drei Tage nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten aufgrund des öffentlichen Drucks zurückgetreten.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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Weil Merkel Thüringen-Wahl "unverzeihlich" nannte: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42276 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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