Ekel-Skandal bei Großbäckerei Müller-Brot: Drei Ex-Manager zu Bewäh­rungs­strafen ver­ur­teilt

30.09.2016

Mäusedreck, Kakerlaken, Schimmel an den Anlagen. In der Großbäckerei Müller-Brot herrschten ekelerregende Zustände. Trotzdem wurden dort täglich Zehntausende Brötchen, Brote und Feinbackwaren produziert. Drei Ex-Manager haben nun ihre Strafen erhalten.

Fast fünf Jahre nach dem Ekel-Skandal und der Pleite der bayerischen Großbäckerei Müller-Brot sind drei Ex-Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie müssen zudem Geldstrafen zwischen 9.000 und 13.000 Euro zahlen. Nach Überzeugung des Landgerichts (LG) Landshut hatten die ehemaligen Geschäftsführer große Mengen Lebensmittel in den Handel gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Zudem machten sie sich der Insolvenzverschleppung und des Betrugs in 177 Fällen schuldig (Urt. v. 30.09.2016).

Die Produktion in der Firma war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden. Trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen - unter anderem wegen Mäusedrecks, Kakerlaken, Käfern und Schimmels - hatte die Firma die Probleme nicht beseitigt. Zwei Wochen nach dem Produktionsstopp meldete Müller-Brot Insolvenz an.

Die Hygienemängel seien nicht an den Lebensmitteln, sondern in der Produktionsumgebung festgestellt worden, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter. Gesundheitsgefährdende Lebensmittel seien deswegen nicht in den Handel gelangt. Es herrschten aber ekelerregende Umstände in der Produktion. Die Hygienemängel seien den Managern bekannt gewesen. "Die Angeklagten haben die Mängel aber als unbedenklich eingestuft und die notwendigen Maßnahmen nicht eingeleitet".

Relevanter bei der Strafzumessung sind nach Angaben des Gerichts die Insolvenzverschleppung und der Betrug in 177 Fällen. Die damaligen Geschäftsführer gaben trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,25 Millionen Euro in Auftrag.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in Revision zu gehen. Sie hatte für die drei Ex-Manager Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten gefordert. Das Gericht verhängte aber nur Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten. Die Verteidigung hatte für zwei ihrer Mandanten auf Freispruch plädiert.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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Ekel-Skandal bei Großbäckerei Müller-Brot: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20744 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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