IStGH zu Zeugenbestechung: Haft­ver­län­ge­rung für Jean-Pierre Bemba

22.03.2017

Der IStGH hat die Haftstrafe für den als Kriegsverbrecher verurteilten ehemaligen kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba wegen der Bestechung von Zeugen um ein Jahr auf insgesamt 19 Jahre erhöht. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 300.000 Euro zahlen.

Der erneuten Verurteilung und Erhöhung seiner Haftstrafe liegen Zeugenbeeinflussungen im Vorprozess zugrunde, die Bemba und seine Komplizen nachgewiesen wurden.

In dem im Jahr 2016 abgeschlossenen Vorprozess, der sechs Jahre gedauert hatte, war Bemba wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Von ihm befehligte Truppen der Mouvement de Libération du Congo (MLC) hatten vor allem in der Zentralafrikanischen Republik in den Jahren 2002 und 2003 massenhaft vergewaltigt, gemordet, gefoltert und geplündert.

Im Rahmen des langjährigen Prozesses über die Kriegsverbrechen hatten Bemba und vier seiner ehemaligen Mitarbeiter insgesamt 14 Zeugen bestochen und zur Falschaussage gedrängt.

Bemba koordinierte die Schmiergeldzahlungen telefonisch und gab unter Verwendung von Codewörtern genaue Anweisungen, die jedoch von Ermittlern aufgezeichnet wurden.

IStGH urteilt erstmals über Zeugenbestechung

Der internationale Strafgerichtshof verhängte infolgedessen nun ein zusätzliches Jahr Haft gegen Bemba, was dessen Strafe auf insgesamt 19 Jahre steigert. Bemba muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro zahlen, die einem Fonds für die Opfer zugute kommen soll.

Der IStGH verhängte auch gegen vier von Bembas Komplizen, darunter zwei seiner Anwälte und zwei andere Mitarbeiter, Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil markiert den ersten Fall, in dem der Gerichtshof sich mit unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz befassen musste.

mv/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

IStGH zu Zeugenbestechung: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22450 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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