Gewalt gegen Frauen: Deut­sch­land rati­fi­ziert Ist­anbul-Kon­ven­tion

09.03.2017

Das im Jahr 2016 eingeführte sog. Nein-heißt-Nein-Prinzip im Sexualstrafrecht geht auf die Istanbul-Konvention zurück, die schon 2011 verabschiedet wurde. Jetzt will auch Deutschland diese Vereinbarung  ratifizieren.

Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht. Dabei geht es um die Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats, die bereits 2011 verabschiedet wurde und 2014 in Kraft trat. Deutschland hat die Konvention aber noch nicht ratifiziert. Das soll jetzt durch Bundestag und Bundesrat geschehen. Eine zügige Ratifizierung war auch nach den Übergriffen in der Kölner Silvester-Nacht von 2015 auf 2016 gefordert worden.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, Deutschland habe inzwischen alle Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt. Dazu gehöre die Einrichtung eines bundesweiten Hilfstelefons, über das in zwei Jahren bereits 100.000 Beratungsgespräche geführt wurden. Auch notwendige Änderungen im Sexualstrafrecht seien vollzogen worden.

Europaweit einheitlicher Rahmen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung

Im Juli 2016 hatte der Bundestag nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein" beschlossen, dass sich künftig nicht nur strafbar macht, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt, sondern auch, wer sich über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.

Die Istanbul-Konvention stuft Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als geschlechtsspezifische Diskriminierung ein und soll Frauenrechte besser schützen. Ziel ist ein europaweit einheitlicher Rahmen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung. Die 81 Artikel definieren die politischen und rechtlichen Maßnahmen, die Staaten ergreifen müssen, um diese Ziele zu erreichen.

Frauenministerin Manuela Schwesig begrüßte die bevorstehende Ratifizierung. Damit werde der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland nachhaltig gestärkt. In der Konvention seien umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten. Insbesondere werde das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben bekräftigt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gewalt gegen Frauen: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22326 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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