Einmal auf der Nordschleife des Nürburgrings richtig Gas geben - davon träumen wohl viele. Wenn die Fahrt aber mit einem Unfall endet, kann es für die Gerichte interessant werden. So erreichte ein Fall auch das Oberlandesgericht Koblenz.
Wer bei einer Touristenfahrt mit seinem Pkw auf einer Rennstrecke mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit im "Rennmodus" fährt, erhöht damit die Betriebsgefahr und hat deshalb keinen Anspruch auf volle Haftung des Unfallverursachers. Dies gelte selbst dann, wenn den Unfallverursacher grobes Verschulden trifft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Koblenz bestätigt (Beschl. v. 05.01.2021, Az. 12 U 1571/20).
Der Kläger fuhr mit seinem Porsche 911 GT3 im Rahmen einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring in Rheinland-Pfalz. Mit einer Geschwindigkeit von ca. 160 bis 170 km/h fuhr er im Bereich einer Bergkuppe mit anschließender schwer einsehbarer Linkskurve und verlor hier die Kontrolle über seinen Wagen und schlug in eine Leitplanke ein. Unfallursache war hierbei eine Kühlwasserspur am rechten Fahrbahnrand.
Das LG kam dabei zu der Überzeugung, dass die Kühlwasserspur vom Beklagten verursacht wurde und dieser daher den Unfall allein verschulde. Gleichwohl trifft den verunfallten Kläger seinerseits eine Haftungsquote von 25 Prozent. Nach Auffassung des OLG Koblenz habe das Landgericht zutreffend angenommen, dass die Betriebsgefahr hier unter anderem deshalb nicht gänzlich hinter dem Verschulden des Beklagten zurücktrete, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Unfall bei angepasster Geschwindigkeit und Beachtung des Sichtfahrgebotes hätte verhindert werden können. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und die verringerte Sicht sei der Unfallvermeidungsspielraum auf nahezu Null reduziert gewesen, so das OLG weiter.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
jb/LTO-Redaktion
OLG Koblenz zur Haftung bei KfZ-Unfall: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45203 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag