VG Meiningen zu Veranstaltungsverbot: Ver­hin­dert das Blau­kehl­chen ein Rechts­rock-Kon­zert?

05.04.2018

Die Veranstalter eines geplanten Rechtsrock-Konzerts im thüringischen Themar haben ein Problem: Das Landratsamt untersagte das Event unter Rücksichtnahme auf lokale Vogelbestände. Nun geht es vor Gericht.

Wegen des Blaukehlchens droht ein Rechtsrock-Konzert zu platzen. Mit einem Eilantrag wollen die Anmelder der geplanten Veranstaltung in Themar gegen ein Verbot des Landkreises Hindburghausen vorgehen. Das teilte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts (VG) Meiningen am Donnerstag mit. Das Landratsamt Hildburghausen hatte das für Anfang Juni geplante Konzert verboten, weil in der näheren Umgebung geschützte Vögel brüten, die nach Meinung des Kreises durch die Konzerte gestört werden könnten.

Konkret gehe es dabei vor allem um drei Vogelarten: Blaukehlchen, Bekassine und Schlagschwirl. Die Tiere leben in einem Biotop nahe der Wiese, die die Veranstalter für ihre Konzerte nutzen wollen. Der Landkreis bezieht sich dabei auf § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Nach dessen Abs. 1 Nr. 2 ist es untersagt, wild lebende Tiere der europäischen Vogelarten während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.

Scheitert der Eilantrag vor Gericht, könnten die Veranstalter die Konzerte noch verschieben oder auf ein anderes Gelände ausweichen. Zunächst muss der Kreis nun Stellung zu dem Antrag beziehen. Eine Entscheidung, ob das Verbot bestand hat, könnte noch im April fallen.

Themar in Südthüringen war im vergangenen Jahr mehrmals Schauplatz von rechtsextremen Konzerten. Allein im Juli 2017 besuchten rund 6000 Teilnehmer ein Konzert in dem Ort.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Meiningen zu Veranstaltungsverbot: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27881 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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