Kein Schadensersatz für Schockbild: Foto des toten Ehe­mannes auf Tabak-Warn­hin­weisen?

11.09.2015

Der EuGH hat die Klage einer Spanierin abgewiesen, die behauptet, ein Foto ihres verstorbenen Ehemannes sei als Schockbild auf Tabakwaren benutzt worden. Sie konnte nicht beweisen, dass der Mann ihr Ehemann war.

Ist für Warnhinweise auf Zigarettenschachteln rechtswidrig das Foto eines an Krebs gestorbenen Mannes verwendet worden? Das lässt sich nicht beweisen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden und damit die Schadensersatzklage einer Spanierin abgewiesen (Urt. v. 09.09.15, Az. T-168/14).

Ana Pérez Gutiérrez aus Mataró in der Provinz Barcelona hatte behauptet, die EU-Kommission habe für die Warnhinweise rechtswidrig ein Foto ihres an Krebs verstorbenen belgischen Mannes verwendet und damit dessen Ehre, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild verletzt.

Das umstrittene Bild, das nur den unteren Teil des Gesichts eines Mannes zeigt, der auf einer Bahre liegt, wurde nach Überzeugung der Klägerin während eines Krankenhausaufenthaltes ihres Mannes in Barcelona im Jahr 2002 gemacht. Sie hatte deshalb Schadensersatz in Höhe von knapp 14 Millionen Euro gefordert.

Die EU-Kommission hatte entgegnet, es handle sich um ein Bild, das von einer Agentur mit Hilfe eines Fotomodells produziert worden sei. Obwohl auch ein Arzt, ein Freund und ein Nachbar des Belgiers auf dem Bild den 2010 verstorbenen Mann zu erkennen geglaubt hatten, wies der EuGH die Klage mangels Beweisen ab.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Kein Schadensersatz für Schockbild: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16868 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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