Toter Vogel im Justizbriefkasten: 3.000 Euro für Kör­per­ver­let­zung durch Ekel­ge­fühl

05.02.2016

Die Überwachungskamera filmte einen Mann dabei, wie er einen toten Vogel in den Justizbriefkasten des AG Frankfurt warf. Jetzt ist er wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 3.000 Euro Strafe verurteilt worden.

Weil er einen Vogelkadaver in den Fristenbriefkasten des Amtsgerichts (AG) Frankfurt am Main geworfen hat, muss ein 35-Jähriger eine vierstellige Geldstrafe zahlen. Das AG verhängte, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag bestätigte, per Strafbefehl 150 Tagessätze. Der Vorwurf: Körperverletzung und Sachbeschädigung (Urt. v. 05.02.2016, Az. 8940 JS 2515 45/14).

Ein Justizangestellter erlitt demzufolge beim Anblick und der Berührung der bereits von Maden befallenen toten Elster ein "längere Zeit bestehendes Ekelgefühl". Dies erfüllt laut Urteil den Tatbestand der Körperverletzung. Die Sachbeschädigung ergebe sich aus der Beschmutzung der eingegangenen Post durch den Kadaver, erläuterte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Beim Einwerfen des toten Vogels war der Mann von einer Videokamera gefilmt worden. Die Strafe nahm er widerspruchlos hin, "der Strafbefehl ist rechtskräftig", erklärte Niesen.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Toter Vogel im Justizbriefkasten: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18387 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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